22. Januar 2017

Ökologisch in die Zukunft



Beschluss der 1. Landesmitgliederversammlung 2017

22.01.2017 | Chemnitz

 

1     ARTENSCHUTZ

In Deutschland gibt es eine enorme Vielfalt an Tieren und Pflanzen. Etwa 48000 Tierarten, 9500 Pflanzenarten und 14000 Pilzarten sind nachgewiesen. Doch viele Arten sind massiv bedroht. Nach Angaben des sächsischen Umweltministeriums liegt allein der Prozentsatz der ausgestorbenen oder gefährdeten Säugetierarten bei ca. 51% (Stand 2015). Insbesondere das Flora-Fauna Habitat der EU schreibt die geschützten Arten und den Umgang mit ihnen fest.

VON WÖLFEN UND LUCHSEN

Seit einiger Zeit kehren einige Tierarten nach Sachsen zurück, die als längst nicht mehr hier ansässig galten. Ihre Rückkehr ist eine große Bereicherung für unser Ökosystem, nehmen viele Tierarten doch nun teilweise wieder den Platz ein, den der Mensch leidlich ersetzte. Zu Nennen ist hier zum Beispiel die zum Schutz des Waldes notwendige Bestandsregulierung von Schalenwild. Insbesondere der Wolf kehrt seit einigen Jahren nach Sachsen und Deutschland zurück und siedelt sich recht erfolgreich an. Vereinzelt sind auch Luchse zu beobachten, der Bestand ist jedoch sehr gering. Sowohl Luchs, als auch Wolf gehören zu den besonders streng geschützten Arten und sind in Anhang II, IV der FFH Richtlinie aufgelistet. Das bedeutet auch, dass der Erhaltungszustand regelmäßig erfasst werden muss. Ein flächendeckendes Wildtiermonitoring ist dafür unabdingbar. Beim Monitoring werden zum einen Hinweise auf Vorkommen, wie Spuren, Losung oder Fellreste gesammelt, verzeichnet und ausgewertet (passives Monitoring). Zum Anderen wurden zum Beispiel zur Beobachtung von Luchsen Fotofallen aufgestellt, um den Bestand genauer erfassen zu können (aktives Monitoring). Vor allem beim passiven Monitoring tragen neben den Naturschützer*innen und Jagdverbänden viele Ehrenamtliche zu einem flächendeckenden Netz von Funden bei. Gerade bei großen Raubsäugern in Kulturlandschaften kann es mitunter zu Konflikten zwischen Tier und Mensch kommen. Wildtiermanagement hat die Aufgabe diese Konflikte zu entschärfen. Für Schäden durch Bär, Luchs und Wolf auf Nutztiere, gibt es in Sachsen nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz Entschädigungen. Bei Rissen durch Wölfe müssen dazu in Gebieten in denen Wölfe regelmäßig vorkommen, die Nutztierhalter ihre Tiere ausreichend gesichert haben. Auch für Biber findet in Sachsen bereits ein Management statt. Wir fordern eine umfangreichere Aufklärung der breiten Gesellschaft über die Lebensweise von Luchs und Wolf und Informationen über die aktive Beteiligung am Monitoring. Informationszentren, wie das Büro „Wolfsregion Lausitz“ sollen stärker finanziell gefördert und ausgebaut werden. Auch für andere Tierarten müssen Informationen verstärkt nach außen gegeben werden. Die Vorfälle von mehreren Luchstötungen in Bayern und auch von mehreren erschossenen Wölfen in Sachsen zeigen, dass es immer noch einiges an Aufklärungsbedarf gibt. Diese Aufgabe müssen wir wahrnehmen, wenn uns die Artenvielfalt wirklich wichtig ist. Des Weiteren ist Wilderei konsequent zu verfolgen und zu bestrafen. Wilderer dürfen sich nicht sicher fühlen. Wir müssen uns auch auf neue Tierarten einstellen. Immer wieder werden Elche in Deutschland gesichtet. Die Rückkehr dieser Tiere bedeutet auch für uns, dass wir in unsere Lebensweise Rücksicht nehmen müssen, um Konflikte zu vermeiden. Freilebende Wisente oder Wildpferde gibt es in Sachsen nicht. Die GRÜNE JUGEND Sachsen befürwortet jedoch Pilotprojekte, wie sie beispielsweise in NRW durchgeführt werden, ausdrücklich. Gerade in Naturschutzgebieten wäre die Wiederansiedlung einst heimischer Tierarten ein großer Gewinn für die Region.

FÜR MEHR GEZWITSCHER, GESCHLÄNGEL UND GESCHNATTERE

Gefährdete Tierarten sind allerdings vor allem auch viele Vogelarten und Kriechtiere. In Sachsen sind es insbesondere das Rebhuhn, Birkhuhn und die Zwergdommel. Bodenbrüter sind vor allem durch die massive Intensivierung der Agrarlandschaften, die Vergrößerung der Felder, Verdichtung der Fruchtfolgen, das Verschwinden von Baumgrenzen und das Ausbringen von Giften bedroht. Auch bei den Kriechtieren ist die Liste der bedrohten Arten lang. Der Bestand von Kriechtieren kann schon durch die Zerstörung von kleinen Reservaten gefährdet werden. Flächenversiegelung und intensive Forstwirtschaft zerstören die Lebensräume von vielen Kriechtieren, da sie ruhige und sonnige Plätze benötigen. Pflanzenarten und Pilze sind ebenso von einer intensiven Flächennutzung betroffen. Vielerorts kommen bestimmte Arten nur noch an einzelnen Stellen vor. Diese gilt es streng zu schützen, denn eine Zerstörung des Ökosystems hat massive Folgen. Es ist für die Erhaltung unserer Artenvielfalt wichtig ein möglichst zusammenhängendes Netz aus Biotopen zu schaffen, um den Austausch zu ermöglichen. Vor allem Straßen zerschneiden diese Netze. Auch in Sachsen muss konsequent daran gearbeitet werden so schnell wie möglich einen Biotopverbund zu schaffen.

2     ÖKOLOGISCHE LANDWIRTSCHAFT

Wir fordern ein Umdenken in der Ernährung und in der Landwirtschaft. Die Zeiten, in denen in der Landbewirtung auf bloßen Ertrag unter Vernachlässigung aller Naturschutzmaßnahmen gesetzt wurde, müssen ein Ende finden. Zwar braucht die ökologische Landwirtschaft im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft bei gleichem Ertrag mehr Fläche, was zunächst als ein Nachteil erscheint. Jedoch findet dafür eine Erhöhung der Biodiversität auf biologischen Grün- und Ackerflächen statt. Da die Landwirtschaft als Hauptursache für den Rückgang der Artenvielfalt gilt, sollte darauf besonderer Wert gelegt werden. Außerdem kommt es bei ökologischer Bewirtschaftung zu einer Verringerung des Energiebedarfs bei gleichem Ertrag, sowie zu besserer Bodenfruchtbarkeit. Daher fordern wir eine weitere Subventionierung der Umstellung von konventioneller Landwirtschaft auf ökologische, nachhaltige Bewirtschaftungsformen. Darüber hinaus fordern wir ein Ende der Massentierhaltung. Neben den unvertretbaren Tierhaltungs-Bedingungen sind auch die Schäden für die Umwelt nicht zu vernachlässigen, darunter die Ammoniak-Emissionen und die damit verbundene Übersäuerung und Unfruchtbarwerdung der umliegenden Böden. Subventionierungen von Höfen und Anlagen, welche die Tiere unter unwürdigen und qualvollen Bedingen halten, müssen eingestellt werden. Stattdessen soll eine Umstellung auf artgerechte Tierhaltung mit deutlich mehr Platz pro Tier gefördert werden. Ein „weiter so“ im aktuellen Umgang mit Lebensmitteln und der Lebensmittelproduktion darf es nicht geben, wenn die Nutzbarkeit der Ackerflächen und Böden erhalten werden soll.

FORSTWIRTSCHAFT

Wälder werden hauptsächlich zur Rohstofferzeugung genutzt. Oft wird jedoch die Regenerationsfähigkeit der Wälder durch starke Beanspruchung überschritten. Durch das Entfernen von Blättern, Ästen, Nadeln und Rinde (Holzextraktion) entstehen Nährstoffverluste, die das Ökosystem aus dem Gleichgewicht bringen können. Angebaute Wälder aus Monokulturen, hauptsächlich Fichten, sind sehr anfällig gegenüber Schädlingen und Wind und bieten nicht so viel Lebensraum für Tiere und Pflanzen wie vergleichbare Mischwälder. Durch die Nutzung von Breitbandinsektiziden werden nicht nur Schädlinge vernichtet, sondern auch andere für das Ökosystem sehr nützliche Tiere. Stickoxide und bodennahes Ozon, welches z.B. durch Kohlekraftwerke produziert wird, schaden hingegen vor allem den Bäumen. Deshalb fordern wir den konsequenten Umbau von Monokulturen zu Mischwäldern. Dies gelingt mit der Pflanzung von Laubbäumen. Die Kombination aus Nadel- und Mischwäldern bildet ein vielschichtiges Ökosystem, das vielen Tieren und Pflanzen Raum zum Leben ermöglicht. Mischwälder sind um einiges besser in der Lage, Schädlinge abzuwehren, solange sie nicht durch den Eingriff des Menschen aus dem Gleichgewicht gebracht werden. Ohne Eingriffe, die auf Rohstofferzeugung aus sind, ist somit auch keine großflächige Schädlingsbekämpfung mehr nötig. Durch zertifiziertes Holz und Recyclingstoffkreisläufe muss zudem der Verbrauch von Holz gesenkt werden, sodass Wälder nicht mehr nur als Rohstofflieferant, sondern immer mehr als Erholungs- und Naturort gesehen werden können. Zudem wird oft die Fähigkeit der Wälder vergessen, unsere Luft von Kohlenstoffdioxid zu reinigen.

3     STADT UND INFRASTRUKTUR

Städte werden von vielen Pflanzen und Tieren bewohnt. Pflanzen tragen zur Luftreinigung und der Wärmeregulation bei. Die Tierarten nehmen unterschiedliche Aufgaben wahr, wie die Bestäubung von Blüten, der Verteilung von Samen und somit allgemein dem Fortbestand des Ökosystems. In unserem eigenen Interesse sollten wir die Stadt daher als Ökosystem betrachten und uns selbst als Teil davon. Oberste Priorität muss dabei der Erhalt von innerstädtischen Grünflächen haben. Da jedoch der Wohnraum gerade in Großstädten knapp wird, müssen Städte Anreize schaffen, den Leerstand von Wohnungen zu unterbinden, um so zunächst neuen Wohnraum zu schaffen. Aber insbesondere der Sanierung und Instandsetzung von alten Gebäuden muss ein hoher Stellenwert beigemessen werden! Auch müssen Städte verstärkt auf mehrstöckige Gebäude setzen, Einfamilienhäuser müssen im Neubau die absolute Ausnahme bleiben. Mit einer massiven Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in der Stadt wollen wir mehr Flächen schaffen. Fußgehen und Fahrradfahren brauchen ebenso wie der ÖPNV weniger Platz, als die Masse an individuellen Autos. Für größere Transporte bietet Car-Sharing eine gute Möglichkeit, welches durch autonomes Fahren neue Chancen bieten wird. Durch ständig abrufbare Autos besteht keine Notwendigkeit mehr, ein eigenes vor der Haustür stehen zu haben. Dadurch sind weniger Straßen und Parkflächen nötig. Gerade die Innenstädte sollen durch die Schaffung autofreier Räume entlastet werden. Freiwerdende Flächen sollen hierbei als Ausgleichflächen entsiegelt und renaturiert werden. Unter Umständen ist bei größeren Abschnitten auch die Schaffung von sozialen Quartieren zu erwägen.Weitere Flächen lassen sich durch Abriss alter Industrieanlagen und verfallener Gebäude gewinnen. Durch den Umstieg auf elektrifizierte bzw. motorfreie Verkehrsmittel in den Städten kann ein großer Beitrag zur Reinhaltung der Luft erreicht werden. Daher fordern wir ab 2030 ein Verbot von mit Benzin oder Diesel betriebenen Kraftfahrzeugen. Mehr Grünflächen schaffen ebenso eine Verbesserung der Luftqualität. Da in Städten meist Wohnraum benötigt wird und die Möglichkeit mehr Grünflächen zu schaffen begrenzt ist, ist eine Möglichkeit die Begrünung von Dächern. Extensivbegrünung lässt sich mit diversen Pflanzen wie Moosen, Gräsern und anderen kleinen Pflanzen klimatisch angepasst fast überall realisieren. Auf Flachdächern lässt sich teils auch eine Intensivbegrünung realisieren. Diese kann wie ganz normale Gartenflächen benutzt werden. Beide Varianten binden Schadstoffe aus der Luft, halten Regenwasser zurück und tragen zur Wärmeisolation der Gebäude bei. Außerdem schützen sie die Dachabdichtung vor Wettereinflüssen, so dass die Lebensdauer bis auf das doppelte verlängert wird. Aber nicht nur Dächer lassen sich mit Pflanzen versehen, auch Häuserfassaden können auf unterschiedlichste Weise begrünt werden. Die neu gewonnen Grünflächen bieten einer Vielzahl von Insekten eine Lebensgrundlage, so auch Bienen. Durch Stadtimkerei kann dem Bienensterben entgegengewirkt werden und regional produzierte Produkte verbreitet werden. Daher fordern wir spezielle Förderprogramme zur Begrünung von Hausanlagen. Diese sollen zusammen mit den weiteren, teils auch kostensparenden Vorteilen des Umbaus beworben werden. Öffentliche Gebäude sollen, soweit es der Denkmalschutz zulässt, umgerüstet werden. Wir unterstützen den Erhalt des ländlichen Raums, so dass Teilhabe und Versorgung der dort lebenden Menschen erhalten bleibt. Jedoch wollen wir unterstreichen, dass die oftmals negativ dargestellte Urbanisierung aus ökologischer Sicht von großem Nutzen sein kann. Die Versiegelung pro Person fällt viel geringer aus. Der Grund hierfür ist, dass Wohnraum in die Höhe statt die Breite gebaut wird, Infrastruktur für mehr Menschen zur Verwendung steht und kürzere Wege vorhanden sind. Letztere führen zu einem geringeren Energieverbrauch durch den Verkehr. Fahrradwege und ÖPNV sind besser ausgebaut.

FLÄCHENVERSIEGELUNG STOPPEN!

Durch Bebauung von naturbelassenen Böden nimmt die Versiegelung von Flächen in Sachsen und dem gesamten Bundesgebiet stetig zu. Dies bedeutet, dass Böden wasser- und luftdicht abgedeckt wird. Die direkten Folgen sind, dass Regenwasser nur noch schwer bzw. gar nicht mehr versickern kann. Der Gasaustausch wird ebenfalls stark gehindert. Durch den verhinderten Stoffaustausch gehen die Mikroorganismen zu Grunde, was nachhaltig die Fruchtbarkeit der Böden zerstört. Bei starken, anhaltenden Regenfällen kann es zu örtlichen Überschwemmungen kommen, da der Boden nicht in der Lage ist Wasser aufzunehmen. Gerade in Sachsen stellt dies bei immer wieder drohenden Elbhochwässern ein Problem dar. Des Weiteren tragen versiegelte Flächen zur Aufheizung der Luft vor Ort bei. Wasser kann nicht mehr aus dem Boden verdunsten und so zur Kühlung beitragen. Genauso wenig können Pflanzen wachsen, die in der Lage wären, zur Wasserverdunstung beizutragen und gleichzeitig Schatten zu spenden. Auf Bundesebene strebt die unter rot-grün beschlossene Nationale Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahr 2002 eine Reduzierung auf 30 ha Flächenversiegelung pro Tag an- ein Ziel, das nach Prognosen vermutlich nicht erreicht wird. Im Jahr 2014 lag der Wert immerhin noch bei 69 ha pro Tag. Auch haben seitdem nur fünf Bundesländer daran angelehnte, eigene Strategien verabschiedet, darunter Sachsen 2009. Wir sehen den Fortschritt der Versiegelung als bundesweites Problem und fordern alle Bundesländer auf gemeinsam an einer Strategie zu arbeiten, insbesondere weil es unter den CDU geführten Bundesregierungen der letzten Jahre keinen Beschluss für einen neuen Plan nach 2020 gab. Wir fordern eine bundesweite Strategie, die die Neuversiegelung bis 2040 auf null Hektar senken soll! Dass in Sachsen die Neuversiegelung mit 3 ha pro Tag im Jahr 2013 weit unter dem Bundesdurchschnitt liegt, begrüßen wir. Bei dem aktuell aber bereits sehr niedrigem Wert fordern wir für Sachsen ein Nullwachstum bis 2022. Bisher ist als Ziel festgelegt auf unter 2 ha pro Tag zu kommen. Die sächsische Staatsregierung ist außerdem aufgefordert eine bundesweite Vorreiterrolle einzunehmen und sich für eine gemeinsame Strategie stark zu machen. Als Maßnahmen fordern wir daher:

  • Vermeidung von Neuversiegelung als wirkungsvollster Schutz
  • Erhalt und Instandsetzung von Bausubstanz
  • kein weiterer Ausbau des Straßennetzes, nur noch Instandhaltung
  • Wohnraumverdichtung bei Planung von Regionen / Städten, um platzsparend und wegearm zu bauen
  • bessere Erfassung von Brachflächen und ökologisch wertvollen Flächen
  • Ausgleichsnahmen von Neuversiegelungen verstärkt durch Entsiegelung von Brachen
  • Schutz von landwirtschaftlich genutzter Fläche

 

Besonders zu betonen ist, dass die Entsiegelung teuer und aufwendig ist. Flächen müssen freigeräumt und dabei teilweise zunächst von Beton oder Asphalt befreit werden. Danach brauchen die Böden ihre Zeit, um wieder eine lebendige Flora und Fauna beherbergen zu können, da zuvor ihr Ökosystem vollständig zerstört wurde. Daher ist von Anfang an auf eine geringe Versiegelung zu achten.

ÖKOLOGISCHER HOCHWASSERSCHUTZ

Im Zuge des Klimawandels gilt es folgende zwei Grundbausteine zu beachten: Einerseits die Prävention und Abwendung von übermäßigem Temperaturanstieg und damit verbundene Extremwetterlagen, andererseits die Klimafolgenanpassung, da starke Unwetter mit mittlerweile großer Sicherheit vermehrt auftreten. Zu dieser Klimafolgenanpassung zählt der Hochwasserschutz. Hierbei sollte der ökologische Aspekt nicht außer Acht gelassen werden, da konsequenter Hochwasserschutz und eine Förderung der Biodiversität sich keinesfalls ausschließen, sondern sogar Hand in Hand gehen. Wir lehnen den technischen Hochwasserschutz (z.B. Deiche, Polder) als alleinige Maßnahme gegen Überflutungen ab. Ständige Deichrückverlagerungen können keine Lösung sein. Stattdessen fordern wir eine ökologische Hochwasserprävention, die auf folgender Basis gründet:

  • Renaturierung von Böden (v.a. im Bereich von Quellen und Zuflüssen), um die Wasserspeicherkapazität zu erhöhen
  • Stopp der Begradigung von Flüssen
  • Erhalt von Auen aus wichtiges Ökosystem und Hochwasserschutzgebiet
  • Stopp dem Verkauf von Grundstücken in flussnahen und überschwemmungsgefährdeten Gebieten
  • außerdem: Partizipation der Bevölkerung statt eigenmächtige Entscheidungen der Landesregierung

 

4     MATERIELLER UMWELTSCHUTZ

Der Schutz von Flüssen, Seen und Grundwasservorräten ist nicht nur von besonderer Bedeutung für die dort lebenden Organismen, sondern auch die Grundlage für die Trinkwasserversorgung der Menschen. Darum muss der Wasserschutz in der Gesellschaft und Politik mehr Beachtung finden. Die Verockerung von Spree und Pleiße zeigt anschaulich, dass wir unseren Umgang mit natürlichen Lebensgrundlagen ändern müssen. Dem Eintrag von Pestiziden und Schadstoffen durch Industrie, Braunkohleabbau und Landwirtschaft in Gewässer und Böden muss entschieden entgegengewirkt werden. Hierzu sind gesetzliche Regelungen zu treffen, welche den Einsatz von Gülle und Pestiziden enge Grenzen setzen und solche verbieten, die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein. Zudem sollten Industrieanlagen, Kraftwerke und Deponien stärker auf die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften kontrolliert werden. Neben einer zunehmenden Nitratvergiftung der Böden durch die Landwirtschaft stellt auch die Bodenerosion ein Problem dar. Durch immer größer werdende Felder steigt die Erosion. Um dem entgegenzuwirken verzichten Bauern oft auf das Umpflügen der Erde und nutzen stattdessen Glyphosat und andere Pestizide zur Unkrautbekämpfung. Wir fordern stattdessen die Verkleinerung von Feldern, bzw. deren Teilung durch Baumreihen und Grasland. Der Luftverschmutzung wollen wir durch die Reduzierung des Motorisierten Individualverkehrs und den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung entgegenwirken. Auch die Aufforstung der Wälder trägt zum Luftschutz bei. Neben dem Schutz vor Luftverschmutzung ist zudem der Lärmschutz von zentraler Bedeutung für Mensch und Tier. Lärm macht nicht nur krank, er stört Tiere bei der Orientierung und lässt sie, aufgrund des natürlichen Fluchtinstinktes, in ständiger Alarmbereitschaft verweilen. Besonders Vögel und Fledermäuse sind durch Lärm sehr betroffen. Durch geeignete Maßnahmen wollen wir Lärmemissionen entgegenwirken. So sind Geschwindigkeitsreduzierungen auf überörtlichen Straßen und Autobahnen sowie die Begrenzung des Durchgangsverkehrs in und um Naturschutzgebiete und -parks probate Mittel zur Lärmminderung. Ein weiteres Problem stellt die zunehmende Lichtverschmutzung dar, da sie die Orientierung nachtaktiver Tiere, insbesondere von Vögeln und Fledermäusen, erheblich stören kann. Wir fordern daher die Abschaltung der nächtlichen Bestrahlung markanter Gebäude und Denkmäler. Zudem sollten Möglichkeiten zum Dimmen der Straßenbeleuchtung ab einer bestimmten Uhrzeit geprüft werden.

5     ENERGIEERZEUGUNG UND NATURSCHUTZ

BRAUNKOHLEABBAU STOPPEN!

Mit dem Braunkohleabbau gehen seit jeher große Gefahren für Tiere und Natur, verschmutztes Wasser und verunreinigte Luft einher. Ganze Landschaften werden großflächig für Tagebaue zerstört. Was bleibt, ist eine kahle Spur der Zerstörung. Zudem ist und bleibt Braunkohle Klimakiller Nummer 1. Gut 20% des CO2-Ausstoßes in Deutschland sind auf Braunkohle zurückzuführen. Dabei ist sie eine der ineffizientesten Energieträger: Nur gut 50% der enthaltenen Energie wird tatsächlich in Strom umgewandelt. Gleichzeitig wird bei der Energiegewinnung 1140g CO2 pro Kilowattstunde ausgestoßen – damit ist die Kohle der klimaschädlichste Energieträger überhaupt. Wenn das Ziel von unter 2 Grad Erderwärmung erreicht werden soll, müssen die bisher bekannten Kohlevorräte im Boden verbleiben. Gerade Sachsen fokussiert sich in riesigen Abbaugebieten weiterhin auf Braunkohle und setzt sie gezielt als Brückentechnologie ein. Die Landesregierung hat mehrfach deutlich gemacht, dass sie nicht plant von dieser Praxis abzuweichen. Doch gerade jetzt ist ein Umdenken dringend nötig. Eine Energiewende, die auf Braunkohle setzt, darf sich nicht so nennen. Wir fordern den sofortigen Ausstieg aus der Braunkohle! Die immense Gefahr, die Braunkohle für unser Klima und unsere Umwelt darstellt, macht den Kohleausstieg zu einem nicht verhandelbaren Punkt in zukünftigen Koalitionsverhandlungen. Auch in der Zukunft unterstützen wir Aktionen zivilen Ungehorsams, wenn es darum geht, gegen den weiteren Braunkohleabbau vorzugehen. Der immense Erfolg von Ende Gelände im Frühjahr 2016 hat gezeigt, dass es sich lohnt, aktiv zu werden und auch weiterhin für eine lebenswerte Zukunft zu kämpfen – ohne Kohle.

WINDENERGIE

Auch Produzenten sauberer Energieformen, wie zum Beispiel Windkraftanlagen, können unter bestimmten Voraussetzungen naturschädlich sein. Um dies zu verhindern, ist es wichtig sich auf die Einhaltung von verschiedenen Regeln zu konzentrieren. Windenergie kann nur sauber genannt werden, wenn sie auch die umgebende Natur schützt. Windräder können für verschiedene Vogelarten sowie Fledermäuse zur Gefahr werden, wenn diese gegen die Masten oder in die Rotorblätter der Räder fliegen. Für Fledermäuse kann der an den Rädern entstehende Unterdruck zudem tödliche Folgen haben. Eine Möglichkeit dem Fledermaussterben vorzubeugen ist, während der Zugzeit in der Abenddämmerung die Windminimalgeschwindigkeit anzupassen, ab der die Rotoren zu arbeiten beginnen. Die Fledermäuse sind bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten aktiver und könnten so effektiv geschützt werden, ohne dass ein großer Verlust bei der Stromerzeugung auftritt, da diese bei mehr Wind eine höhere Effizienz birgt. Der Gefahr für Vögel kann mit einer sorgfältigen Standplatzwahl für Windräder vorgebeugt werden. Es soll vermieden werden Windkraftanlagen an Feuchtgebieten, Wäldern oder Gebirgsrücken mit hoher Greifvogeldichte zu errichten. Naturschutzgebiete, aber auch Orte wie Flächennaturdenkmale, geschützte Biotope und Natura 2000-Schutzgebiete sind generell freizuhalten. Auch innerhalb von Windparks gibt es bauliche Maßnahmen, die Tiere schützen können, zum Beispiel eine Aufreihung parallel und nicht quer zu den Hauptflugrichtungen von beispielswiese Zugvögeln. Erneuerbare Energie steht nicht im Widerspruch zu einem guten und nachhaltigen Umwelt- und Naturschutz, sie belastet beides weniger als jede andere Form der Energiegewinnung. Um dies zu garantieren, fordern wir dazu auf, die entsprechenden Schutzmaßnahmen sorgfältig zu treffen und stets an Verbesserung dieser zu arbeiten. Auch muss stets eine gewissenhafte Betrachtung der Gegebenheiten erfolgen, bevor über einen Standplatz für Windkraftanlagen entschieden werden kann.

 

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