6. Juli 2007

Der Paragraph 175



Vortrag an der TU Chemnitz mit prominentem Referenten

Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuchs (§ 175 StGB-Deutschland) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Bis 1969 bestrafte er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“ (ab 1935 nach § 175b ausgelagert). Insgesamt wurden etwa 140 000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt.

Referent: Eduard Stapel, ehem. Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD)

Ort: TU Chemnitz, Reichenhainer Straße, Raum wird noch bekannt gegeben

Zeit: 19 Uhr

Noch heute werden Homosexuelle diskriminiert. Mit dem Vortrag am 5. Juli an der TU Chemnitz soll darauf aufmerksam gemacht und die heutigen Probleme von Lesben und Schwulen informiert werden.

Der Referent des Abends, Eduard Stapel, war von 1990 bis 2006 Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD). Er gehörte zu den Begründern und war der zentrale Ideengeber des LSVD, der unter dem Namen SVD im Februar 1990 in Leipzig gegründet worden war.

Stapel baute in der DDR zahlreiche Homosexuellengruppen innerhalb der Evangelischen Kirche auf. Die Staatssicherheit sah in ihm den „Hauptorganisator“ einer staatsfernen Bürgerrechtsbewegung der Homosexuellen. 1996 erhielt er von Bundespräsident Roman Herzog die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. und am 28. Juni 2003 wurde ihm in Berlin der Zivilcourage-Preis des Berliner Chrisopher Street Day (CSD) verliehen.



← zurück