6. November 2007

Zur geplanten Erbschaftssteuerreform der großen Koalition



Leipzig, 6. 11. 2007

Die Grüne Jugend Sachsen begrüßt die Entscheidung der großen Koalition, im Zuge der Erbschaftssteuerreform künftig für Ehegatten und eingetragene LebenspartnerInnen die gleichen Freibeträge gewähren zu wollen. „Dies kann allerdings nur der Anfang auf dem Weg zu einem neuen Steuerrecht sein, welches eingetragene Lebenspartnerschaften nicht mehr diskriminiert. Die Bundesregierung muss nun konsequent bleiben und beispielsweise auch endlich das Ehegattensplitting von Grund auf reformieren“ sagt Jan Günther, Landesschatzmeister der Grünen Jugend Sachsen.

Zwar werden aufgrund der Reform die eingetragenen LebenspartnerInnen den Ehegatten insoweit gleichgestellt, als sie in den Genuss der gleichen Freibeträge kommen, hinsichtlich der Steuerklassen sind Sie aber nach wie vor – sogar im Vergleich zu geschiedenen Ehegatten – benachteiligt. Dies ist jedoch leider nicht der einzige verbleibende Diskriminierungstatbestand im deutschen Steuerrecht.

So zementiert auch das Ehegattensplitting weiterhin das traditionelle Familienidyll der heterosexuellen Alleinverdienerehe und steuert somit zielsicher an den gesellschaftlichen Realitäten des 21. Jahrhunderts vorbei. Derzeit leben lediglich noch in 26,6 % der Haushalte verheiratete Paare mit Kindern, in 24,7 % der Haushalte leben hingegen verheiratete Paare ohne Kinder, die dennoch vom Ehegattensplitting profitieren. Im Gegensatz dazu wächst die Zahl der Alleinerziehenden, der unverheirateten geschlechtsverschiedenen Paare mit Kindern und der gleichgeschlechtlichen Beziehungen mit Kindern beständig.

Die Grüne Jugend Sachsen fordert daher auch eine grundlegende Reform des Ehegattensplittings hin zu einer Familienförderung, welche insbesondere auch Kinder und Jugendliche in ärmeren Verhältnissen erreicht und die Übernahme von Verantwortung für andere unabhängig von der Form des Zusammenlebens honoriert.



← zurück