30. Juli 2007

Für ein neues Europa



Leitantrag, beschlossen auf der 1. LMV 2007 in Zwickau

Für ein neues Europa – ein Europa der BürgerInnen und des Friedens

Teil A Eine neue Verfassung für ein Europa der BürgerInnen und der Regionen

Vorwort

Wer den Entwurf  „Eine Verfassung für Europa“ liest, findet im Vorwort des Europäischen Konvents folgenden Zielstellung:

„Dieser Konvent erhielt den Auftrag, Vorschläge zu drei Anliegen zu unterbreiten, nämlich den Bürgern das europäische Projekt und die europäischen Organe näher zu bringen, das politische Leben und den europäischen Raum in einer erweiterten Union zu strukturieren und die Union zu einem Stabilitätsfaktor und zu einem Vorbild in der neuen Weltordnung zu machen.“

Ein hoch gestecktes Ziel, was die Europäische Union da dem Europäischen Konvent unter Leitung des ehemaligen französischen Präsidenten Valery Giscard d’Estaing gestellt hatte. Nach Aussage des Konvents ist dies auch gelungen. Aber stimmt das? Die Franzosen und Französinnen und die NiederländerInnen haben diesen Verfassungsentwurf in zwei Volksabstimmungen mehrheitlich abgelehnt. Über die Gründe kann mensch sich natürlich streiten, aber feststeht es ist den vielen BefürworterInnen nicht gelungen die BürgerInnen von der Europäischen Verfassung zu überzeugen oder auch nur vermitteln, wie wichtig die EU mittlerweile für jede/n Einzelne/n ist. Demnach war es auch nicht vermittelbar welche entscheidende Rolle eine Verfassung für das funktionieren der EU spielt. Viele Regierungen schienen sogar Angst vor der Meinungsbildung ihren BürgerInnen zu haben, so wurde der Verfassungsentwurf nur in vier Ländern dem Volk zur Abstimmung gestellt und in weiteren fünf Ländern ist dies geplant. In der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedsländer wurden die BürgerInnen einfach übergangen, in dem die Parlamente zum großen Teil auch ohne eine vorherige breite öffentliche Diskussion über den Verfassungsentwurf abstimmten. Wie hieß es nochmal in der Zielstellung „… den Bürgern das europäische Projekt und die europäischen Organe näher zu bringen …“ es ist schon seltsam dass Regierungen versuchen Europa den BürgerInnen näher zu bringen in dem sie sie einfach von der entscheidenden Weichenstellung für die Zukunft der EU ausschließen.

Mittlerweile scheint es, dass der Verfassungsentwurf ganz aus der öffentlichen Diskussion verschwunden ist. Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy und der designierte britische Premierminister Gordon Brown haben sich für einen Grundlagenvertrag ausgesprochen. Dieser Vertrag soll wesentlich kürzer als der Verfassungsentwurf werden und nur noch bestimmte Bereiche der EU erfassen. Angela Merkel hat bereits ihrer Zustimmung signalisiert, auf dem EU-Gipfel Ende Juni soll ein konkreter Zeitplan erarbeitet werden, das Ziel ist es dass der Grundlagenvertrag bis zur Wahl des Europaparlaments 2009 in Kraft ist.

Zur Zeit wird fast nur über die Form einer Verfassung bzw. Grundlagenvertrags geredet und gestritten, die Inhalte interessieren nicht wirklich oder wenn doch, nur dann wenn nationale Befindlichkeiten geäußert werden.

Die GRÜNE JUGEND SACHSEN sieht dies alles mit Argwohn und möchte nun eigene Vorschläge für eine neue Europäische Verfassung machen, da der alte Entwurf als gescheitert betrachtet werden kann, eine grundsätzliche Regelung im europäischen Zusammenleben aber unverzichtbar ist.

1. Form und Umfang

Verfassung oder Grundlagenvertrag das sind zur Zeit die Alternativen über die zu diskutieren ist. Eine Verfassung würde der EU eine langfristige, krisensichere Grundlage für ihr Handeln geben und sie wäre faktisch nicht wieder aufzuschlüsseln, um einzelne Elemente nachträglich zu ändern oder gar zu entfernen. Aber der aktuelle Verfassungsentwurf wäre zur Zeit nicht durchsetzbar.

Ein Grundlagenvertrag wäre aktuell gut durchsetzbar, da er eben nicht den binden Charakter einer Verfassung hat und vom Inhalt kompakter wäre. Nachteilig ist, dass ein Grundlagenvertrag keine langfristige Grundlage für die EU wäre. Die Geschichte lehrt uns das bestehende Verträge sei es Maastricht oder Nizza immer wieder von einzelnen Regierungen und Gruppen in Frage gestellt werden und versucht wird diese zu revidieren oder zu umgehen. Diese Gefahr würde auch bei einem Grundlagenvertrag bestehen.

Wie schon angeschnitten, würde eine Verfassung inhaltliche sehr viel weiter gehen als ein Grundlagenvertrag. Natürlich würde auch ein Grundlagenvertrag alle Bereiche die der aktuelle Verfassungsentwurf benennt aufgreifen, diese wären Teil I Grundsätze, Ziele und Zuständigkeiten ; Teil II Die Charta der Grundrechte; Teil III Die Politikbereiche und die Arbeitsweise und Teil IV Allgemeine- und Schlussbestimmungen. Aber ein Vertrag würde sie nie so vertiefen können, wie dies eine Verfassung tun könnte. So hat allein der Teil III des Verfassungsentwurfs 342 Artikel verteilt auf sieben Titel mit zahlreichen Kapiteln, Abschnitten und Unterabschnitten. Mensch kann sagen, dass sei alles etwas zu viel des Guten, das Grundgesetz als Ganzes hat nur 146 Artikel. Geschuldet ist dieser Umfang der Tatsache dass es sich bei einer EU-Verfassung um einen multilateralen Vertrag handelt und der, gerade weil er eine Verfassung ist eine bestimmtem Umfang und eine bestimmte Genauigkeit braucht. Man sollte auch eine europäische Verfassung nicht mit einer Nationalstaatsverfassungen vergleichen da diese völlig verschieden geschichtliche, politische und gesellschaftliche Hintergründe haben.

Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND SACHSEN:

  • die Erarbeitung einer neuen Verfassung für die Europäische Union
  • die Verfassung soll einen rechtlich bindenden Charakter bekommen
  • eine Verfassung deren Umfang sich an den vier Teilen des alten Entwurfs orientiert, diese aber mit weniger Detailverliebtheit ausführt

2. Entstehung und Verabschiedung

Eine neue Verfassung muss schnellst möglich erarbeitet werden. Das Ziel muss es sein, einen Verfassungsentwurf der für alle BürgerInnen verständlich und so kompakt wie möglich ist zu entwerfen. Der Entwurf muss so fertig gestellt werden, dass er nach einer breiten öffentlichen Diskussion, bei der Europawahl 2009 zur Abstimmung gebracht werden kann. Das Inkraftsetzen der Verfassung muss durch die BürgerInnen der EU geschehen und nicht durch Regierungen geschehen. Nur eine Verfassung die durch die BürgerInnen der EU abgestimmt wurde, hat die Chance als das wahrgenommen zu werden, was sie ist: das Fundament der EU.

Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND SACHSEN:

  • bis Ende des ersten Quartals 2009 erarbeitet das Europäische Parlament den bestehenden Verfassungsentwurf
  • zur Europawahl 2009 europäisches Referendum über die Verfassung , hierzu sind die nötigen nationalen Voraussetzungen zu schaffen
  • die Verfassung tritt in Kraft wenn beim Referendum mindestens 65% der BürgerInnen die zu gleich für 55% der Mitgliedsstaaten stehen zustimmen
  • ein neuer Konvent wird als Evaluationsgremium für die Verfassung eingesetzter sollte sich wie folgt zusammensetzen: ein/eine unabhängige/r Vorsitzende/r, zwei VertreterInnen der Fraktionen im Europaparlament, zwei VertreterInnen des jeweiligen nationalen Parlamente, zwei VertreterInnen der regionalen Parlamente der Mitgliedsstaaten, zwei VertreterInnen der Europäischen Kommission und jeweils fünf VertreterInnen von Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Kultur

 

3. BürgerInnenrechte

Im aktuellen Verfassungsentwurf steht die Charta der Grundrechte an zweiter Stelle hinter den Grundsätzen, Zielen und Zuständigkeiten der EU. Die Rechte der EU-BürgerInnen aber haben obersten Verfassungsrang; Sie müssen an exponierter Stelle stehen.

Desweiteren wird im Artikel II-18 Asylrecht auf das Genfer Abkommen von 1951 und auf das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967 verwiesen. Diese Abkommen stellen allerdings nur minimalen Schutz von Flüchtlingen sicher und definieren den Begriff Flüchtling und die Fluchtgrunde nicht ausreichend. Auf weitergehende und aktueller Abkommen wie die UNO-Flüchtlingskonvention wird nicht eingegangen, wahrscheinlich weil nur ein kleiner Teil der EU-Staaten diese Konvention bis jetzt ratifiziert hat. Außerdem rückt mit der Bezugnahme auf die Abkommen eine europäische Flüchtlingspolitik in weite Ferne, da diese Abkommen durch die Einzelstaaten nicht aber durch die EU ratifiziert wurden sind. Des weiteren wird im darauf folgenden Artikel II-19 Absatz 2 vom \““ernsthaften Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung\““ gesprochen der eine Abschiebung verbietet, die Frage stellt sich, wer definiert was ein ernsthaftes Risiko ist. Darf das jedes Land allein oder tut die EU.

Im Artikel II-35 Gesundheitsschutz wird zwar ein Recht auf Gesundheitsvorsorge und ärztliche Versorgung eingeräumt, aber es ist kein Recht auf eine kostenfreie ärztliche Versorgung vorgesehen. Es stellt sich die Frage ob ein Recht auf ärztlich Versorgung für jeden wahrnehmbar ist wenn nicht wenigsten die Grundversorgung kostenfrei ist. Auch Studium und Weiterbildung sind zwar als Rechte aufgenommen, aber eben nicht kostenfrei.

Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND SACHSEN:

  • die Charta der Grundrechte, so wie sie jetzt vorliegt, gehört an den Beginn einer Europäischen Verfassung
  • die Aufnahme europaweit gültiger Asylgrunde, gemäß der UNO-Flüchtlingskonvention
  • Aufnahme von Rahmenbedingungen zur Schaffung eines freien Zugangs aller EuropäerInnen zu ärztliche Grundversorgung und Erststudium
  • die Aufnahme eines aktiven Wahlrechts ab 16 in die Charta

4. Organe der Europäischen Union

Innerhalb der Organe der Europäischen Union gibt es ein Machtgefälle zulasten des Parlaments al s demokratisch gewähltem Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten.

Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND SACHSEN:

  • eine Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments
  • ein Initiativrecht für Gesetze erhalten Parlament, die darin vertretenen Fraktionen und Abgeordnete und die Kommission das Parlament wählt den/die PräsidentIn der Kommission, den/die AußenministerIn und die KommissarInnen
  • das Parlament kontrolliert die Arbeit von Kommission und AußenministerIn und kann diese mit konstruktiven Misstrauensvotum abwählen
  • die Kommission übt die Funktion einer Europäischen Regierung aus
  • das Parlament übt die Haushaltsbefugnisse aus
  • das Parlament wählt den/die Präsidentin und die Richterinnen des Gerichtshofs
  • Aufnahme der Prüfung der Möglichkeit den Ausschuss der Regionen zu einer zweiten Kammer auszubauen
  • die Position des Präsidenten des Rates entfällt, die PräsidentInnen von Kommission und Parlament übernehmen die repräsentativen Pflichten

5. Die Politikbereiche (Auswahl)

I Binnenmarkt

Der gemeinsame Binnenmarkt nimmt in der Verfassung einen großen Stellenwert ein An erster Stelle um einen gemeinsamen Binnenmarkt zu garantieren, steht für den Konvent der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. So wenig mensch gegen die ersten beiden Punkte sagen kann so kontrovers sind die wirtschaftsbezogenen Punkte zu betrachten. Bei Punkt Dienstleistungsfreiheit muss mensch zwangsläufig an die Europäische Dienstleistungsrichtlinie denken, die in ihrem ersten Entwurf vorsah das Dienstleistungen zu den Modalitäten (Lohn, Versicherungsschutz etc.) des Herkunftsland des/der Dienstleisters/in überall in der EU erbracht werden können.

Ganz ähnlich ist es beim freien Kapitalverkehr, die Europäer verhandeln gerade auf internationaler Ebene über eine stärkere Kontrolle von Hedge-Fonds, es stellt sich die Frage wie soll eine solche stärkere Kontrolle dann aussehen. International werden die Hedge-Fonds und die dazu gehörigen Kapitalbewegungen stärker kontrolliert und in der EU können die Fonds schalten und walten wie sie wollen, weil eine stärkere Kontrolle ja der Verfassung widerspricht. Auch eine internationale Kapitalabgeltungssteuer zur Finanzierung der Entwicklungshilfe wäre für die EU Tabu. Dies wird durch ein eindeutiges Verbot von Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs zwischen Mitgliedsstaaten und zwischen Mitgliedsstaaten und Drittstaaten in Artikel III 45.

Jedem Arbeitgeber wird zugestanden sich auf jede Stelle zu bewerben, dies auch und gerade innerhalb der EU, deshalb wird auch die Niederlassungsfreiheit garantiert, aber dies gilt nicht für Angestellte der öffentlichen Verwaltung (§ III 18 Absatz 4).

Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND SACHSEN:
  • Einführung von Regelungen zur Kontrolle des Kapitalverkehr innerhalb der EU
  • ja zur Dienstleistungsfreiheit, aber nach dem Prinzip „Wer Arbeitet erhält mindestens den ortsüblichen Lohn“
II Wirtschafts- und Sozialpolitik

Auch die Wirtschafts- und Sozialpolitik sind in der Verfassung ausführlich geregelt So wird zu Beginn des entsprechenden Kapitel II in den Artikeln III 69 und III 70 davon gesprochen, dass die europäische Wirtschaftspolitik dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist. Mit dieser Formulierung wäre die EU endgültig vom Prinzip der sozialen Marktwirtschaft abgekommen. Eine offene Marktwirtschaft im Verständnis der Verfassung ist eine Marktwirtschaft, die nur minimale Sozialstandards für ArbeitnehmerInnen kennt. Ein Sozialstaatsprinzip im engeren Sinne, eines Staates der dafür garantiert, dass ArbeitnehmerInnen bestimmte Rechte zustehen und dass die Wirtschaft bestimmte soziale Verpflichtung hat, kennt die Verfassungsentwurf nicht. In diesem Punkt würde die EU-Verfassung konträr zum deutschen Grundgesetz stehen.

Auch im Abschnitt Sozialpolitik wird sehr viel von „könnte“, „ergänzt“ und „unterstützt“ gesprochen. So findet mensch im Artikel III 104 die Formulierung „… die Union unterstützt und ergänzt die Tätigkeiten ihrer Mitgliedsstaaten auf folgenden Gebieten …“ genannt werden dann Dinge wie zum Beispiel Arbeitsbedingungen, Verbesserung der Arbeitsumwelt, sozialer Schutz und soziale Absicherung der ArbeitnehmerInnen. Wenn mensch in die Realitäten der EU-Staaten sieht so fällt auf, wie überall ArbeitnehmerInnenrechte beschnitten und die Mitwirkungsmöglichkeiten in Betriebe eingeschränkt werden und das fast immer mit Hilfe der Regierungen. Es ist kaum vorstellbar, dass in diesen Zusammenhängen der Verfassungsentwurf eine Art soziales Schutzschild sein soll. Schon anhand der Formulierung ist eher das Gegenteil zu befürchten.

Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND SACHSEN:
  • Änderung der Artikel III 69 und 70: Einführung einer ökologischen und sozialen Marktwirtschaft
III Agrar-, Umwelt- und Verbraucherpolitik

Beim Thema Agrarpolitik bleibt der Verfassungsentwurf bei der bisherigen Politik der EU treu und sagt, Ziel der Agrarpolitik sei es, die Produktivität der Landwirtschaft durch verschiedene Maßnahmen zu steigern. Das heißt die Förderung von großen Agrarbetrieben und -konzernen, die Förderung eines extensive Landwirtschaft, einen weiteren extensiver Fischfang. Von ökologischer und ressourcenschonender Landwirtschaft ist überhaupt nicht Rede. Der Grund ist klar, die Ökolandwirtschaft mit ihren vielen kleinen Höfe passt nicht in das Bild einer industriellen Landwirtschaft. Die Rolle, die die Landwirtschaft beim Umweltschutz spielt, wird ebenfalls komplett verschwiegen.

Beim Umweltschutz hält sich der Verfassungsentwurf sehr zurück, zum Thema Klimaschutz ist fast nichts zu lesen, in Anbetracht auf die aktuelle Diskussion ein Unding. Es wird davon gesprochen das der Umweltschutz „… die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Union insgesamt …“ Rechnung zu tragen hat. Was heißt dass die kurzfristige wirtschaftliche Entwicklung im Zweifel vor dem Umweltschutz geht. Spätestens nach dem Stern-Report wissen wir das besser.

Auch im Bereich Verbraucherschutz sieht es nicht viel besser aus, ein einziger Artikel ist diesem Thema gewidmet. Bei dessen Inhalt wird klar dass das Thema Verbraucherschutz zur Zeit noch ein Thema der Mitgliedsstaaten ist.

Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND SACHSEN:
  • die Agrarpolitik nach ökologischen, sozialen und ressourcenschonenden Gesichtspunkten umstellen
  • Artikel III 129 Absatz 3 d) ersetzen durch die Feststellung, dass ein sofortiger konsequenter Umweltschutz unsere wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Zukunft sicherstellt
  • die Einfügung eines Klimaschutz Paragraphen
  • die eindeutige Feststellung, dass Verbraucherschutz gerade in Zeiten der Globalisierung eine europäische Angelegenheit ist
IV Forschung

Bei der Forschung setzt sich die wirtschaftsfreundliche Linie des Verfassungsentwurf fort. So ist die Forschung zu erst dazu da die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Industrie zu fördern. Das dies eine einseitige Bevorzugung der technisch-naturwissenschaftlichen Forschung gegenüber den Geisteswissenschaften darstellt ist fast sicher. Gegen eine vermehrte Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Forschung und Hochschulen ist nicht einzuwenden, solange dies rein pazifistisch ist und keine Forschungsrichtung bevorzugt.

Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND SACHSEN:
  • ein europaweites Verbot einer militärischen Forschungspartnerschaft zwischen Forschung und Wirtschaft bzw. Militär
  • keine einseitige Bevorzugung von Technik- und Naturwissenschaften gegen über Geisteswissenschaften
V Polizeiliche Zusammenarbeit

Hier begegnet uns ein Thema was schon seit langem alle um die BürgerInnenrechte Besorgten stört, die Speicherung von so genannten sachdienlichen Information. Wir wissen alle was damit gemeint ist z.B. die Vorratsdatenspeicherung von Telefondaten oder europaweite Dateien von Fingerabdrücke und Fotos aus Pässen und so weiter.

Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND SACHSEN:
  • ein europaweites Verbot von Vorratsdatenspeicherungen
  • das europaweite Verbot der Speicherung verdachtsunabhängiger personenbezogener Daten
  • Eine grundsätzliche Überarbeitung der Bereiche Binnenmarkt und Wirtschaftspolitik in Teil III der Verfassung wird gefordert.

6. Das Europa der Regionen

Der Verfassungsentwurf sieht auch die Fortführung des Ausschusses der Regionen vor, dieser Ausschuss setzt sich aus den VertreterInnen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften die für fünf Jahre ernannt werden zusammen. Er befasst sich mit spezifischen regionalen Angelegenheiten und der Auswirkung der EU Politik auf die Regionen. Gehört werden kann der Ausschuss nur wenn es Ministerrat, Kommission und Parlament für angebracht halten. Mensch sieht das die Rolle des Ausschusses nicht sehr groß ist. Was im Gegensatz zur Bedeutung der Regionen in der EU steht. In den Regionen wird deutlich welche Auswirkung die EU Politik hat, die Bürger sehen als erstes in ihren Regionen welche Bedeutung die EU für sie hat. Außerdem fördert die EURO-Regios das bürgernahe Zusammenwachsen von grenznahen Räumen überall in Europa.

Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND SACHSEN:

  • ein Anhörungsrecht für den Ausschuss der Regionen dem Parlament und der Kommission
  • ein Mitspracherecht bei der Aufstellung und Ausstattung des EU-Strukturfonds
  • Prüfung inwiefern die Mitglieder durch Bürgerinnen gewählt werden können


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