23. Januar 2016

Bürger*innenbeteiligung in Sachsen stärken



Beschluss der 1. Landesmitgliederversammlung 2016

23.01.2016 | Leipzig

 

Wir erleben immer öfter, dass unser parlamentarisches System in seiner Absolutheit nicht mehr ausreichend ausgestaltet ist, um alle Bürger*innen zu erreichen. Dabei ist die Bevölkerung keineswegs nur politikverdrossen. Aus der letzten Shell Jugendstudie ist zu entnehmen, dass gerade junge Menschen ein sehr starkes Interesse an Politik haben. Dennoch haben auch die Jugendorganisationen der Parteien mit sinkenden Mitgliederzahlen zu kämpfen. Gerade den Jugendorganisationen der Parteien fällt es immer schwerer junge Menschen für ein Engagement zu werben. Die Gründe dieser Entwicklungen gilt es kritisch zu hinterfragen.
Der seit 25 Jahren in Sachsen herum wabernde CDU-Mief tiefe Spuren in der sächsischen Beteiligungskultur hinterlassen hat: Diese ist so gut wie nicht existent. Weder werden Bürger*innen in angemessener Weise informiert, noch werden sie in ausreichendem Umfang in politische Debatten und Entwicklungsprozesse eingebunden. Die sächsische Staatsregierung, scheint nicht den wirklichen Willen zu haben dies ändern zu wollen.
Wir, die GRÜNE JUGEND Sachsen, setzen uns dafür ein, dass ein frischer Wind durch Sachsen weht! Wir wollen eine stärkere Beteiligungskultur in Sachsen erreichen. Zivilgesellschaftliches Engagement und Bürger*innenbeteiligung sollen nicht behindert, sondern intensiv gefördert werden. Besonders bei konkreten Sachverhalten wollen wir die Bevölkerung viel stärker miteinbeziehen.

DER JUGEND EINE STIMME GEBEN!

Die GRÜNE JUGEND Sachsen unterstützt die Gründung von Jugendparlamenten in den Landkreisen, Städten und Gemeinden und fordert deren Unterstützung durch den Freistaat Sachsen. Die Jugendparlamente sollen über eigene Haushaltsmittel verfügen, ihre Positionen in den jeweiligen Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten mit Rede- und Antragsrecht vertreten dürfen und mit einem angemessenen Informations- und Mitspracherecht ausgestattet werden.

Aber auch an Schulen sind junge Menschen stärker in ihre Belange tangierende Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen. Zu diesem Zweck sollen Schüler*innenvertretungen mit mehr Befugnissen ausgestattet werden.

MEHR DIREKTE DEMOKRATIE WAGEN!

Volksentscheide und Volksbegehren sind gute Mittel, um die Mitbestimmung von Bürger*innen zu wichtigen Anliegen auch innerhalb der Legislatur zu ermöglichen. Sie sind eine Ergänzung, um Politik über parlamentarische Arbeit hinaus greifbarer zu gestalten und bei bestimmten Themen gezielt mitzuwirken.
Allerdings bergen Volksentscheide auch Risiken, die nicht vernachlässigt werden dürfen.Mittels eines Volksentscheides können sich zum Beispiel gut organisierte und bemittelte Minderheiten über die Mehrheit der Bevölkerung hinwegsetzen.An dieser Stelle sei an das Beispiel Hamburg erinnert, wo eine sehr gut vernetzte und über Mittel verfügende Elternschaft die Einführung einer Grundschulzeit von sechs statt vier Jahren verhinderte. Ebenso können Volksentscheide dazu missbraucht werden, religiöse oder politische Minderheiten zu diskriminieren. Hier ist an den Volksentscheid zum Moscheebau in der Schweiz zu erinnern. Für uns steht daher fest, dass die Grundlage für die Durchführung von Volksentscheiden das Bekenntnis zu den Menschen- und Bürgerrechten sein muss.
Wir sehen Volksentscheide nicht als ultimative Alternative zum parlamentarischen System, sondern als Unterstützung des selbigen an.Es gibt viele Fragen und Problemstellungen, die sich nicht auf ein simples Ja oder Nein herunterbrechen lassen. Es ist wichtig, dass sich gewählte Vertreter*innen diesen Fragestellungen widmen können. Dennoch sind Volksentscheide in vielen Fällen ein geeignetes Mittel der demokratischen Teilhabe der Bevölkerung.

Derzeit sind Volksentscheide nur auf Landes- und kommunaler Ebene möglich. Wir fordern, die Möglichkeit des Volksentscheids auch auf Bundesebene einzuführen. Zudem fordern wir die Absenkung des Quorums für Volksbegehren und Volksentscheide auf Landesebene, welches aktuell bei einer Zahl von 40.000 Unterschriften liegt, auf 5% der Bevölkerung. Es ist nicht demokratisch, wenn Anliegen an utopisch hohen Hürden scheitern.
Des Weiteren setzen wir uns für die Stärkung des Petitionsrechts ein. Petenten sollen bereits ab 2.500 gesammelten Unterschriften für ihre Petition in den Petitionsausschuss eingeladen werden, ab 10.000 Unterschriften soll zur Petition eine Debatte im Landtag stattfinden. Wir setzen uns für die Einführung eines Transparenzgesetzes auf Landesebene ein. Im bundesweiten Vergleich hinkt Sachsen hier hinterher.

TRANSPARENZ ZEIGEN UND FRÜHZEITIGE MITBESTIMMUNG ERMÖGLICHEN

Die Sächsische Gemeindeverordnung ist so anzupassen, dass Sitzungsunterlagen der Gemeinderäte bereits im Vorfeld online zu veröffentlichen sind. Unterlagen und Beschlüsse müssen online gut auffindbar sein. Darüber hinaus setzen wir uns für die Schaffung eines Transparenzportals nach Hamburger Vorbild ein, welches sämtliche Dokumente, die dem Verwaltungshandeln zu Grunde liegen, diese nicht der Geheimhaltung oder dem Datenschutz unterliegen, veröffentlicht.

Des Weiteren setzen wir uns für eine frühzeitige Information und Einbindung von Bürger*innen in die Projektplanung ein. Größtmögliche Transparenz und der Wille, echte Beteiligung zu ermöglichen, sind ein erster Schritt zu mehr Bürger*innenbeteiligung. Das gilt nicht nur bei Bauvorhaben, sondern ebenso bei Gesetzesinitiativen. Bürger*innen müssen die Möglichkeit haben, sich bereits vor dem Beschluss des jeweiligen Parlaments eine Meinung zu des jeweiligen Sachverhalten zu bilden. Nur so können breite gesellschaftliche Debatten geführt werden.

Wir fordern zudem den Ausbau von E-Government-Plattformen. Die Online Plattform www.buergerbeteiligung.sachsen.de ist eine gute Initiative, die allerdings nicht mit Leben gefüllt wird.Wenn in der Staatsregierung und der Verwaltung nicht der Wille zu mehr Beteiligung da ist, nutzt auch eine teure Homepage nichts.

DEMOKRATIE FÜR ALLE – FÜR EIN WAHLRECHT OHNE EINSCHRÄNKUNGEN!

Die Wahl von Repräsentant*innen bildet die Grundlage der parlamentarischen Demokratie. In Artikel 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 heißt es: „Jeder Mensch hat das Recht, an der Leitung öffentlicher Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen“. Wir wollen das Wahlrecht allen Menschen zugänglich machen, die in Sachsen zu Hause sind – unabhängig davon, ob sie hier geboren oder zugezogen sind. Wir setzen uns daher für die Öffnung des aktiven Wahlrechts für Migrant*innen ein.

Zudem sind wir der Meinung, dass die Volljährigkeit keine Bedingung für eine ausreichende Reife sein kann. Aus diesem Grund fordern wir die Absenkung des Wahlalters auf 7 Jahre auf Kommunal-, Landes-, und Bundesebene. Mit gleichem Alter bekommen Menschen in Deutschland auch die beschränkte Geschäftsfähigkeit zugesprochen.

Wir fordern außerdem die Änderung der sächsischen Gemeindeordnung mit dem Ziel der Verkürzung der Amtsperioden von Landrät*innen und (Ober-)Bürgermeister*innen von 7 auf 5 Jahre.

 

Beschluss als Dokument herunterladen: PDF



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