22. Januar 2017

Verpflichtung zur gleichberechtigten Räumung von Geh- und Fahrradwegen wie Straßen



Beschluss der 1. Landesmitgliederversammlung 2017

22.01.2017 | Chemnitz

 

Auch wenn es schön ist, endlich mal wieder einen „richtigen“ Winter zu erleben – in der nicht autogebundenen Mobilität schränken Eisglätte oder Schneefall stark ein. Dies liegt vorrangig daran, dass Straßen priorisiert geräumt werden. Das geht häufig zu Lasten der Fahrradwege, da diese nicht nur nicht geräumt werden, sondern als ‚Lagerplatz‘ für von der Straße geschobenen Schnee herhalten müssen. Fußwege werden immerhin geräumt, aber solange Fußgängern die Nutzung der Fahrbahn als die sicherere Variante erscheint, läuft etwas schief.

Da das sächsische Straßengesetz die Straßenräumung in die Hand der Städte und Gemeinden legt, ohne diese zu Maßnahmen bei Nichterfüllung zu verpflichten, fordern wir genau das: Wenn Winterdiensteinsätze nötig werden, sollen mit gleicher Priorität Gehwege, Fahrradstreifen und Fahrbahnen geräumt werden.

Geschieht dies nicht, sollte die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen ermöglicht werden.

 

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