25. November 2025

Der gesetzliche Schutz von Frauen* in Deutschland lässt zu wünschen übrig



Leipzig. Die Bundesjustizministerin möchte prüfen, ob die verbale sexuelle Belästigung (sog. Catcalling) zukünftig unter Strafe gestellt wird. Dafür erhält sie aus einigen Bundesländern Zuspruch, von der sächsischen Landesregierung jedoch entschieden nicht. Diese Debatte wird wieder relevant im Rahmen des Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, an dem weltweit auf Gewalt und Diskrimierung gegenüber Frauen und Mädchen aufmerksam gemacht wird.  

Marlen Drechsler, queer- und frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN JUGEND Sachsen, erklärt dazu: „Unrecht, das vor allem Frauen erfahren, ist in Deutschland systematisch unterkriminalisiert. Egal ob Vergewaltigung in der Ehe oder sexuelle Belästigung – dass solche Taten heute überhaupt strafbar sind, mussten Feminist*innen über Jahrzehnte hart erkämpfen. Das jüngste Beispiel für diese traurige Tradition, sich gegen den Schutz von Frauen zu wehren, ist die Debatte um das sogenannte Catcalling. Dabei ist klar: die Normierung verbaler sexueller Belästigung ist längst überfällig!“ 

Weiter führt Drechsler aus: „Catcalling ist weder ein Bagatelldelikt noch ein Kompliment. Es greift massiv in die sexuelle Autonomie der Betroffenen – in den allermeisten Fällen Frauen – ein und bedeutet eine ernstzunehmende Degradierung und Objektifizierung zu den eigenen sexuellen Zwecken der Täter. Dass dieses Verhalten gesellschaftlich normalisiert ist und der Schutz von Autonomie und Sicherheitsgefühl von Frauen vehement abgelehnt wird, zeigt: Gewalt gegen Frauen gilt noch immer als normal. Die Verdrängung von Frauen aus dem öffentlichen Raum wird hingenommen, schlimmstenfalls ist sie sogar gewollt. Es wird deutlich: der feministische Kampf für Selbstbestimmung und Gleichberechtigung ist noch lange nicht am Ziel.” 

“Dass ein separater Tatbestand dringend notwendig ist, zeigt ein Blick in die Rechtsprechung und die Arbeit der Staatsanwaltschaft und Polizei. Richter*innen in Deutschland urteilen nur in den ekligsten Fällen des Catcalling, dass es sich dabei um eine Beleidigung handelt. Diese ultra-restriktive Linie führt zu Unsicherheit bei Staatsanwaltschaften und Polizei, wie Anzeigen verfolgt werden sollen. Der Schutz von Frauen darf aber nicht davon abhängen, ob der Polizist auf der Wache das persönlich ganz schlimm und strafbar findet oder nicht. Eine gesetzliche Normierung würde Klarheit in dieser Sache schaffen.“ erläutert Drechsler. 

Abschließend betont Drechsler: „In anderen europäischen Ländern ist Catcalling längst strafbar, etwa Frankreich – dort wurde zuletzt sogar ‚Nur Ja heißt Ja‘ gesetzlicher Grundsatz des Vergewaltigungstatbestands. Eine Entwicklung, die in Deutschland, wo der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt Teil des Kulturkampfes ist, aktuell unvorstellbar scheint. Das letzte große Projekt der Ampel – das Gewalthilfegesetz – war zwar ein wichtiger Schritt, doch nun muss es auch umgesetzt werden. Wir brauchen mehr Plätze in Frauenhäusern, eine sichere Finanzierung für Schutz- und Beratungsstellen, bessere Sensibilisierung von Fachkräften zur Früherkennung und Intervention bei häuslicher Gewalt sowie umfassende Präventionsprogramme in Schulen.“ 



Kontakt für Rückfragen: marlen.drechsler[ät]gj-sachsen.de

* Das Wort “Frauen” wurde zwecks der breiten Verständlichkeit des Textes gewählt, jedoch ist wichtig zu betonen, dass der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt auch für Trans-, Inter-, nicht binäre und agender Personen für uns von höchster Priorität ist.



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