Die GRÜNE JUGEND Sachsen hat eine Reihe von Bestimmungen beschlossen, die die Arbeitsweise des Landesverbandes regeln. Die Satzung ist gewissermaßen die „Verfassung“ der GRÜNEN JUGEND Sachsen. In ihr sind Aufgaben, Struktur und organisatorische Regelungen des Landesverbandes definiert. Die Satzung kann von der Landesmitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.
Die Landesmitgliederversammlung und der Landesvorstand geben sich weiterhin eine Geschäftsordnung, um ihre Arbeit einheitlich zu organisieren und strukturieren. Sie regeln zum Beispiel die Aufgabenverteilung innerhalb des Landesvorstandes oder wie Abstimmungen durchzuführen und Anträge einzureichen sind. Die Landesschiedsordnung wiederum bestimmt die Aufgaben und die Struktur des Landesschiedsgerichtes. Zum Schluss gibt es noch die Finanzordnung, die für die Haushaltsführung der GRÜNEN JUGEND Sachsen maßgebend ist.
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