Strukturen & Ämter

Landesrechnungsprüfung

Die Landesrechnungsprüfer*innen werden auf ein Jahr gewählt. Ihnen obliegt die Rechnungsprüfung für das jeweilige Geschäftsjahr und somit die buchhalterische Kontrolle der*des Landesschatzmeister*in. Zum Ende der Amtszeit legen die Rechnungsprüfer*innen einen entsprechenden Prüfbericht vor und empfehlen die Entlastung der*des Schatzmeister*in.


Landesschiedsgericht

Das auf zwei Jahre gewählte Landesschiedsgericht wird bei Streitigkeiten zwischen Basisgruppen oder Mitgliedern und dem Landesverband aktiv. Es kann beispielsweise bei Ungereimtheiten bei Wahlen deren Wiederholung anordnen oder Ordnungsmaßnahmen verhängen. Das Landesschiedsgericht entscheidet zudem in erster Instanz über den Ausschluss eines Mitglieds.


Bundesfinanzausschussdelegation

Der Bundesfinanzausschuss (BuFiAu) ist ein Beratungsgremium des Bundesverbandes der GRÜNEN JUGEND. Er setzt sich aus der*dem Bundesschatzmeister*in, den Landesschatzmeister*innen und je einem Basismitglied je Landesverband zusammen.



LDK-Delegation

Die Landesversammlung, oder auch Landesdelegiertenkonferenz (LDK), ist als Landesparteitag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen deren höchstes beschlussfassendes Gremium. Die GRÜNE JUGEND entsendet zwei Mitglieder als Delegierte in die Landesversammlung. Der auf ein Jahr gewählten Delegation gehören zudem zwei Ersatzdelegierte an.



Vertretung im Landesparteirat

Der Parteirat ist das höchste Entscheidungsgremium von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Sachsen zwischen den Landesversammlungen. Er fasst Beschlüsse zur politischen Arbeit des Landesverbandes. Er berät den Landesvorstand insbesondere in strategischen Fragen, bei der politischen und organisatorischen Entwicklung des Landesverbandes sowie bei der Koordinierung der Arbeit zwischen den Gremien und Gliederungen der Partei und der Landtagsfraktion.

Der Parteirat besteht aus 16 Mitgliedern. Ihm gehören die beiden Sprecher*innen des Landesvorstands von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Sachsen sowie 14 von der Landesversammlung zu wählende Personen an. Die Landesversammlung wählt diese Mitglieder in zwei getrennten Wahlvorgängen. In einem ersten Wahlvorgang werden bis zu acht Personen aus einer Liste von Vorschlägen der Kreiverbände gewählt, wobei hierfür jeder Kreisverband sowie wir als GRÜNE JUGEND Sachsen maximal eine Person voschlagen kann. In einem zweiten Wahlvorgang werden sechs weitere Plätze durch die Landesversammlung besetzt. In diesem Wahlvorgang können auch Bewerber*innen antreten, die nicht von Kreisverbänden vorgeschlagen wurden.