19. Oktober 2012

Demokratie stärken – Jugendbeteiligung ausbauen!



Demokratie stärken – Jugendbeteiligung ausbauen!

Wir, die Grüne Jugend Sachsen, vertreten die Auffassung, dass eine umfassende Demokratisierung unserer Gesellschaft keinen Lebensbereich und keine Lebensspanne auslassen darf. Demokratisierung auch im Kinder- und Jugendalter heißt dabei aber nicht
nur, dass im Unterricht unser demokratisches Staatsmodell vorgestellt wird, oder vor dem Sächsischen Landtag ein Schild mit der Aufschrift prangt: „Hier entscheiden Sie“. Demokratie muss gerade für Kinder- und Jugendliche in allen Lebensbereichen erlebbar sein. Wir setzen uns daher dafür ein, dass Kinder und Jugendliche ein aktives Mitsprache-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht in Sachsen erhalten!
Überall gibt es Regeln und Vorgaben die Kinder und Jugendliche betreffen: Lehrpläne, Bebauungs -und Verkehrskonzepte, Schulnetzpläne, Haushaltspläne & Budget´s, Förderprogramme, Jugendhilfepläne, usw. In allen diesen Bereich bestimmen Erwachsene was „gut“ für Kinder und Jugendliche ist. Doch es ist kein Ausdruck einer demokratischen Gesellschaft, wenn sich Betroffene lediglich mit dem Vorgegebenen arrangieren dürfen, statt über die Gestaltung des eigenen Lebensumfelds mitzubestimmen. Die Vorstellung von Mitbestimmung aller in einer Gesellschaft sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Schließlich hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet – und somit ist auch der Freistaat Sachsen an diese gebunden. Artikel 12 der Konvention garantiert, dass Kinder das Recht haben ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten frei zu äußern und dass die Vertragsstaaten diese Meinung angemessen berücksichtigen. Dazu sollen Kinder das Recht haben „…in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahrenentweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.“
Um diese Bestimmungen umzusetzen und die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Mitbestimmung und Beteiligung weiter zu stärken, fortzuentwickeln und „benutzerfreundlich“ zu machen, gibt es aus Sicht der GRÜNEN JUGEND Sachsen noch erheblichen Handlungsbedarf.

Jugendbeteiligung in Sachsen umsetzen

Als konkrete Schritte zur Verwirklichung von Kinder- und Jugendbeteiligung in Sachsen, fordern wir daher einerseits die Aufnahme einer gesetzlichen Regelung zur kommunalen Jugendbeteiligung in die Sächsische Gemeinde- und analog in die Landkreisordnung in Anlehnung an § 47f der Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein und § 41a der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg:

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
0) Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Beteiligung.
1) Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen.
2) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, muss die Gemeinde in geeigneter Weise darlegen, wie sie diese Interessen berücksichtigt und die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat. Die Gemeinde benennt einen Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung für Jugendbeteiligung, welcher entsprechend seiner Aufgaben zu qualifizieren ist.
3) Die Gemeinde kann einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.
4) Durch die Geschäftsordnung des Gemeinderates ist die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung oder anderer Interessengruppen der Jugend, an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten zu regeln, insbesondere sind ein Vorschlagsrecht, Informationsrecht und ein Anhörungsrecht vorzusehen. Darüber hinaus soll es für basisdemokratische und gewählte Gremien ein Antragsrecht im Gemeinderat geben.
5) Die Jugendvertretung muss ein angemessenes, selbst verwaltetes Budget zur Finanzierung der laufenden Ausgaben erhalten. Die Bereitstellung von Räumlichkeiten durch die Kommune muss gewährleistet werden. Außerdem fordern wir die Einrichtung einer Landesstelle für demokratische Jugendbeteiligung durch den Freistaat Sachsen, deren Tätigkeiten folgende Aufgaben
erfüllen soll:
• Ausarbeitung eines Konzeptes zur landesweiten Jugendbeteiligung unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen
• konsequente Beobachtung der Aktivitäten von Kommunen zur Umsetzung der Jugendbeteiligung, Anstoßen von Projekten, wo es noch keine Grundlagen gibt und beständige Evaluation der bereits laufenden Modelle
• zentrale Anlaufstelle für interessierte Jugendliche (Erstberatung)
• Bereitstellung von Informationsmaterialien und lokalen Kontakten
• landesweite Öffentlichkeitsarbeit und Information über Möglichkeiten der
• Jugendbeteiligung (z.B. in Kooperation mit der Servicestelle Jugendbeteiligung (SJB), die anbieten in Kommunen zu kommen, Entwicklungswerkstsätten zu veranstalten und auf die Situation vor Ort zugeschnittene Formen der Jugendbeteiligung zu erarbeiten http://www.servicestelle-jugendbeteiligung.de/)
• zentrale Anlaufstelle für kommunale Beauftragte für Jugendbeteiligung (Aus-, und
• Weiterbildung, Qualifizierung, Evaluation, Kooperationen, Koordination)
• Zusammenarbeit der Landesstelle mit: den kommunalen Beauftragten für Jugendbeteiligung, der Landeszentrale für politische Bildung, dem Besuchs- und Veranstaltungsdienst des Sächsischen Landtages, Stiftungen, Vereinen und weiteren Trägern der Jugendbildung

Moderne Formen der Jugendbeteiligung

Beteiligung macht stark, sie fördert die Demokratie, schafft Gerechtigkeit, bildet und bereichert unser Leben. Es gibt viele Bereiche und Felder in die Kinder und Jugendliche einbezogen werden sollten. Zu möglichen Beteiligungsfeldern gehören unter anderem die Mitgestaltung des Lebensumfeldes z.B. von Spielplätzen, Jugendklubs, öffentlichen Grünflächen, Skaterbahnen; die Beteiligung an Raum – und Stadtplanung; Mitsprache im Bereich Freizeit, Kultur und Medien z.B. bei der Schaffung von Treffpunkten und Kulturzentren oder Stadtteilzeitungen; die direkte Beteiligung an politischen Prozessen z.B. bei der Verteilung von Geldern für Jugendarbeit, sowie die Beteiligung in allen Belangen, die Jugendliche nicht direkt betreffen, aber für die darüber hinaus Interesse besteht. Die Formen der Beteiligung selber sind ebenso breit gefächert, wie die Inhalte. Diese reichen von repräsentativen Formen wie Kinder – und Jugendgemeinderäten über offene Methoden wie Kinder- und Jugendforen, Bürgermeister*innensprechstunden, Jugendstammtische oder Befragungen bis zu projektorientierten Beteiligungsformen, beispielsweise Jugendzentrumsplanung, Verkehrskonzepte oder „Forschungsaufträge“ an Kinder und Jugendliche. Es gibt kein Patentrezept, wie wir die optimale Jugendbeteiligung erreichen. Es führt jedoch kein Weg daran vorbei Angebote zu schaffen, die nutzbar sind, damit die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Sachsen verwirklicht werden kann. Wir treten deshalb für vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten von jungen Menschen ein. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung obliegt es jeder Gemeinde selbst gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen zu entscheiden, welche Möglichkeiten vor Ort am praktikabelsten sind und den meisten Zuspruch erfahren. Dem Freistaat Sachsen obliegt es in seiner Rolle als „Oberhaupt“ der Kommunen diese Maßnahmen zu initiieren und zu koordinieren.



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