Valentin Lippmann beantwortet uns Fragen zum Wahlrecht
Ich bin 16. Darf ich eigentlich auch wählen?
In Sachsen leider nein. Wir haben nach wie vor eine Wahlaltersgrenze von 18 Jahren. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die das schon auf 16 gesenkt haben, geht das in Sachsen leider nicht. Wir setzen uns aber dafür ein als GRÜNE, dass bald möglichst das Wahlalter gesenkt wird.
Wie funktioniert denn das mit der Erst- und Zweitstimme?
Mit der Erststimme wählst du eine Person, nämlich einen Direktkandidaten vor Ort. Sachsen ist in 60 Wahlkreise aufgeteilt und in jedem Wahlkreis gibt es unterschiedliche Bewerberinnen und Bewerber. Es gewinnt jeweils derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat. Der vertritt dann quasi den Wahlkreis im Landtag. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Und diese Zweitstimmen sind auch dann maßgeblich für die Zusammensetzung des Landtags, denn nach dem Zweitstimmenanteil bemisst sich die Sitzverteilung im Landtag, die am Ende auch für die Mehrheitsverhältnisse entscheidend ist. Die Parteien wählen dafür sogenannte Landeslisten. Das ist eine Reihenfolge von Kandidatinnen und Kandidaten. Und je nachdem, wie viele Sitze eine Partei dann erhält werden von denen erst die Direktmandate, die man errungen hat, abgezogen und der Rest wird in der Reihenfolge der gewählten Landesliste besetzt.
Woher kommen denn die Überhangmandate?
Das mit den Überhangmandaten ist eine komplexe Sache. Die entstehen immer dann, wenn eine Partei mehr Direkmandate erringt, als ihr nach der Verteilung der Zweitstimmen im Land proportional überhaupt zustehen. Man muss sich das so Vorstellen: Wenn eine Partei alle 60 in Sachsen zu vergebenden Direkmandate erringt, allerdings nur nach der Verteilung der Zweitstimmen 58 Listenmandate erhalten würde, dass man dann diese 2 Mandate obendrauf schlägt, weil die kann man der Partei nicht wegnehmen. Dadurch wird der Landtag vergrößert. Und dadurch, dass sich jetzt aber mehr Abgeordnete einer Partei proportional im Landtag befinden, als sie da sein sollten, werden diese Überhangmandate ausgeglichen. Das heißt für 2 Überhangmandate werden dann nochmal 2 Ausgleichsmandate vergeben an andere Parteien damit das Verhältnis gewahrt wird. Dadurch vergrößert sich dann der Landtag.
Ich bin aber am 31. August noch im Urlaub. Was kann ich da machen?
Am Besten nutzt du die Briefwahl dafür. Das kannst du machen, wenn du nicht da bist und dafür nutzt du dann als Wahllokal quasi deinen Briefkasten. Du nutzt dazu einfach die Rückseite deiner Wahlbenachrichtigungskarte und kreuzt an, dass du Briefwahlunterlagen haben möchtest. Die kannst du dir auch überall hinschicken lassen. Muss nicht dein zu Hause sein. Und dann füllst du das aus, schickst das zurück und dann wird das als Stimme gewertet. Alternativ kannst du auch einfach online auf der Seite deiner Gemeinde gucken da findest du in der Regel ganz viele Informationen zur Briefwahl. Nutze die Briefwahl, wenn du nicht da bist. Das ist ganz wichtig. Denn eine geringe Wahlbeteiligung nutzt vor Allem den Rechtsextremisten, die wir aus dem Landtag raus haben wollen.
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