Refugees willkommen in unserer Mitte
Beschluss der 3. Landesmitgliederversammlung 2015
26.09.2015 | Dresden
DEZENTRALE UNTERBRINGUNG
Die GRÜNE JUGEND Sachsen spricht sich für ein klares Primat der dezentralen Unterbringung von Asylsuchenden aus. Wir wollen Asylsuchenden die Möglichkeit geben, von Anfang an in der Mitte der Gesellschaft zu leben und eine gegenseitige Integration vorantreiben. Bilder aus Freital und von Asylunterkünften nach Brandanschlägen zeigen: Zentrale Unterbringungen dienen rassistischen und fremdenfeindlichen Gruppierungen als Anlaufpunkte für ideologische Hetze und physische Gewalt, sowie als Mobilisierungspotenzial. Dies liegt auch daran, dass zentrale Unterkünfte oft abgeschottet vom Rest des Ortes liegen. Dezentrale Unterbringung hat hingegen den Vorteil, dass Rassist*innen keine zentrale Anlaufstelle für ihre Hetze haben und sich rassistische Mobs nicht so leicht bilden können.
EINE MÖGLICHE AUSWEITUNG DER „SICHEREN HERKUNFTSSTAATEN“ WIDERSPRICHT DEM MENSCHENRECHT AUF ASYL!
Die Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten ist nicht mehr als bloße Symbolpolitik gegen Geflüchtete, die nichts anderes als Abschreckung bewirken soll. Das individuelle Recht auf Asyl wird durch das Konstrukt der „sicheren Herkunftsstaaten“ ausgehebelt. Deshalb lehnen wir sichere Herkunftsstaaten und jede Erweiterung dieser Liste entschieden ab.
BESSERE UNTERBRINGUNG UND UMGANG MIT LGBTIQ-FLÜCHTLINGEN!
Die GRÜNE JUGEND Sachsen fordert eine umfangreiche Weiterbildung von allen Arbeitenden in Flüchtlingsunterkünften, sowie bei den Behörden als auch von Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen. Diese sollen sensibler und offener mit LGBTIQ-Flüchtlingen umgehen können. So soll auch Diskriminierung von LGBTIQ-Flüchtlingen von Seiten der Behörden sowie in den Flüchtlingsunterkünften verringert werden. Es soll auch in jeder Flüchtlingsunterkunft klargemacht werden, dass LGBTIQ-Menschen keine Strafverfolgung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu befürchten haben.
FLÜCHTLINGSUNTERBRINGUNG UND BETREUUNG
Die GRÜNE JUGEND Sachsen setzt sich für eine Überprüfung der Verträge zur Flüchtlingsunterbringung und -betreuung in Sachsen ein. Sollte bei der Überprüfung festgestellt werden, dass die Mittel, die die Kommune dem Unternehmen zahlt, nicht vorrangig für eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen verwendet werden, fordern wir, dass diese Verträge aufzulösen sind und die Aufgabe wieder rekommunalisiert wird oder an nichtkommerziele Träger übergeben werden soll. Wir finden, dass sich der Anspruch einer Solidargemeinschaft, die sich für das Wohl der Schwächsten in der Gesellschaft einzusetzen hat, nicht mit dem Profitstreben eines Unternehmens vereinbaren lässt. Bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen ist zuallererst darauf zu achten, dass dies menschenwürdig geschieht. Die Flüchtlinge haben teilweise schlimme Erfahrungen auf ihrer Flucht machen müssen und sind auch zum Teil noch minderjährig. Diese Personen benötigen einen gesonderten Schutz. Die kostengünstigere Unterbringung in großen Schlafsälen oder die Streichung von Betreuungs- und Freizeitangeboten ist dabei nicht hinzunehmen. Wenn die Kommune sich selbst nicht in der Lage sieht, eine angemessene Betreuung bereit zustellen, sind soziale Träger privatwirtschaftlichen Unternehmen vorzuziehen.
FLEXIBLE GESTALTUNG DER VERTEILUNG
Bei der Verteilung von Asylsuchenden auf die Bundesländer wird bislang strikt der Königsteiner Schlüssel angewendet. Dies gilt es zu ändern. Der Königsteiner Schlüssel ist geeignet für die Verteilung der Finanzierung der Unterbringung jedoch sollte in der Aktuellen Lage alles daran gesetzt werden so schnell wie Möglich allen Asyl suchenden eine Ordentliche Unterbringung zu ermöglichen. Es ist Logisch das dies dort, wo mehr Leerstand ist, einfacher möglich ist.
SOZIALES ENGAGEMENT NUTZEN!
Sozial Engagierte und gemeinnützige Organisationen sind eine große Hilfe für die Unterbringung von Flüchtlingen diese sollten in beratender Tätigkeit zu Rate gezogen werden. Diese Organisationen haben oft deutlich höhere Kenntnis über die Verhältnisse vor Ort, sowie die Risiken und Potenziale. Auch dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten können so leichter vermittelt werden. Gemeinnützige Organisationen können auf eigene Initiative in organisatorischer Funktion mitwirken. Ehrenamtliches Engagement darf jedoch nicht dazu dienen, dass staatliche Institutionen Stellen einsparen. Besonders organisatorische Belange dürfen nicht auf Ehrenamtliche abgewälzt werden.
Beschluss als Dokument herunterladen: PDF
← zurück