6. Februar 2022

GJ Sachsen fordert Vorbereitung der Richteranklage vom Landtag im Fall Jens Maier



Die Diskussion über Jens Maier und wie man ihn als Richter verhindern könnte nimmt an Fahrt auf.

Ella Hanewald, Landessprecherin der GRÜNEN JUGEND Sachsen, erklärt:
„Mit Jens Maier will ein Nazi in den Richterdienst zurückkehren, ein Mensch, der den Holocaust relativiert und dem rechtsextremen Flügel der AfD angehört. Das gilt es mit allen möglichen Mitteln zu verhindern! Leider ist die rechtliche Lage nicht so simpel, wie sie zurzeit teilweise dargestellt wird: Die sächsische Justizministerin Katja Meier kann kein Disziplinarverfahren anstrengen, weil sie nicht Maiers dienstvorgesetzte Richterin ist. Täte sie es doch, könnte dies einen Verfahrensfehler begründen, der schon allein für sich das Scheitern dieses Disziplinarverfahrens zur Folge haben könnte. Für ein Disziplinarverfahren muss Jens Maier also erst mal wieder den Richterdienst antreten. Äußerungen von Herrn Fischer-Lescano zu Ausnahmeregelungen bedeuten hier ein unnötiges Risiko für den Erfolg eines späteren Disziplinarverfahrens. Generell halten wir die zweite Möglichkeit, eine durch den Landtag in Gang gesetzte Richter*innenanklage nach 2/3-Mehrheit, für deutlich effizienter: Hier würde direkt das Bundesverfassungsgericht entscheiden, was die erste und einzige Instanz im Rechtsstreit ist.“

Charlotte Henke, Landessprecherin der GRÜNEN JUGEND Sachsen, ergänzt:
„Das oberstes Ziel muss trotzdem sein, Jens Maier vor Dienstantritt zu verhindern. Wir erwarten vom Justizministerium, dass es hier alle rechtlichen Möglichkeiten durchdenkt! Jeder Tag mit einem Richter Jens Maier wäre einer zu viel.

Außerdem fordern wir die demokratischen Parteien des Landtags auf, sich schnellstmöglich um die Vorbereitung einer Richteranklage zu bemühen, damit im Zweifelsfall keine Zeit verloren geht! Wir wollen antifaschistische Arbeit des Parlaments sehen und verlangen dafür insbesondere von der CDU eine klare Positionierung. Langfristig wünschen wir uns eine Änderung des Abgeordnetengesetzes – fehlende Regelungen zum Umgang mit Verfassungsfeind*innen, die in den Öffentlichen Dienst zurückkehren wollen, sind die Ursache der jetzigen Diskussion. Es ist ein Unding, dass dieses Bundesgesetz ohne solche Regelungen auskommt – und das obwohl die AfD bereits seit 2017 im Bundestag sitzt.“



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