29. Oktober 2022

Beteiligung rules – Blühende Beteiligungslandschaften für Kinder und Jugendliche



Beschluss der 2. Landesmitgliederversammlung 2022

29.10.2022 | Dresden

1. Gremien der Kinder- und Jugendbeteiligung stärken

Die GRÜNE JUGEND Sachsen unterstützt die Etablierung von Modellen der
Kinder- und Jugendbeteiligung, insbesondere repräsentative Formen wie
Jugendparlamente, in den Landkreisen, Städten und Gemeinden und setzt sich
für ihre rechtliche Stärkung ein.
Wir fordern eine Änderung des § 47a der Sächsischen Gemeindeordnung sowie
des § 43 a der Sächsischen Landkreisordnung. Zum einen ist es notwendig,
die Verbindlichkeit der Beteiligung durch Anpassung der bisherigen Soll-
Vorschrift hin zu einer Muss-Vorschrift zu stärken. Zum anderen sollen
junge Menschen selbst die rechtlich fundierte Einflussmöglichkeit
erhalten, die Gründung eines Beteiligungsgremiums zu initiieren. Die
jeweiligen Paragraphen müssen dazu nach dem Vorbild der baden-
württembergischen Gemeindeordnung umgestaltet werden. Dies umfasst das
Recht der Jugendlichen einer Kommune, einen Antrag zur Einrichtung einer
Jugendvertretung zu stellen. Die Zahl der benötigten Antragstellenden ist
dabei nach der Zahl der Einwohner*innen einer Kommune zu staffeln.
Die Gremien der Kinder- und Jugendbeteiligung sind mit eigenen
Haushaltsmitteln auszustatten und müssen außerdem über ein
vollumfängliches Rede- und Antragsrecht in den jeweiligen Kreistagen,
Stadt- und Gemeinderäten verfügen.

2. Ein Blick in unsere Strukturen – Schüler*innen für die GJ begeistern

Wir wollen bei der Beteiligung von Kinder und Jugendlichen als Grüne
Jugend Sachsen vorangehen. Wir sind Anlaufpunkt für junge Menschen, die
bei uns Selbstwirksamkeit erfahren und sich zu diversen Themen
weiterbilden können. Das sollte auch sichtbar sein am Alter unserer
Mitgliedern.
Deshalb überprüfen wir unsere eigenen Strukturen immer wieder kritisch.
Wir fordern den Landesvorstand und das Bildungsteam der Grünen Jugend
Sachsen auf, weiterhin gezielt Veranstaltung für U18-Personen
auszurichten, finanzielle Mittel dafür bereitzustellen und ein Konzept zur
Förderung junger Menschen zu erarbeiten.

Begründung

Zu Beschlusspunkt 1

Klimaanpassung, Fahrradwege, Grünflächen, Sportplätze – junge Menschen brauchen gerade in der Kommunalpolitik eine starke Stimme, denn schließlich geht es um ihre Zukunft vor der eigenen Haustür. Dazu braucht es geeignete und mit konkreten Einflussmöglichkeiten ausgestattete Beteiligungsmodelle! Freiberg war 1996 die erste sächsische Stadt mit einem Kinder- und Jugendparlament, 2008 folgten beispielsweise Taucha und Borna, 2015 Leipzig, 2018 Delitzsch und 2021 Hoyerswerda mit weiteren Beteiligungsgremien.
Die Beteiligung von jungen Menschen ist essenziell für die politische Bildung, denn die Beteiligungsmodelle sind auch immer Orte des Lernens in der kommunalpolitischen Praxis. So wird neben dem Erwerb von Wissen auch die politische Urteils- und Handlungsfähigkeit gestärkt – beides sind wichtige politische Kompetenzen.

Mit der Kommunalrechtsnovelle 2017 wurde für Modelle der Kinder- und Jugendbeteiligung endlich auch in Sachsen eine Rechtsgrundlage geschaffen. Derzeit lautet der entsprechende Paragraph in der Sächsischen Gemeindeordnung wie folgt: 1Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. 2Hierzu soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln und durchführen. Eine ähnliche Formulierung findet sich auch in der Sächsischen Landkreisordnung (§ 43a).

Diese Formulierung ist als Soll-Vorschrift zu allgemein formuliert, um tatsächlich konkrete Wirkung vor Ort für mehr Kinder- und Jugendbeteiligung entfalten zu können. Sie lässt nicht nur die konkreten Beteiligungsmodelle offen, sondern ermöglicht auch, gar keine Beteiligung zu praktizieren. Es braucht daher eine Muss-Vorschrift, wie sie bereits u. a. in Baden-Württemberg besteht. Zu oft hängt die Etablierung solcher Gremien stark von dem Willen erwachsener Akteur*innen vor Ort ab. Besteht kein Interesse an wirksamer Kinder- und Jugendbeteiligung, haben junge Menschen oft keine realistische Chance auf Mitbestimmung. Aus diesem Grund fordern wir eine Änderung des § 47a der Gemeindeordnung, um das Recht für junge Menschen zu verankert, selbst ein solches Gremium der Kinder- und Jugendbeteiligung zu initiieren. Vorbild soll die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg sein, die eine Staffelung von notwendigen Antragstellenden nach Zahl der Einwohner*innen der Kommune vorsieht. So sind in einer Gemeinde mit bis zu 20.000 Einwohner*innen mindestens 20 Antragstellende nötig, in Gemeinden mit über 200 000 Einwohner*innen braucht es mindestens 250 Antragstellende. So kann Beteiligung unabhängig von dem Wille Erwachsener von jungen Menschen selbst eingefordert werden.

Ein letzter wichtiger Aspekt: Die Gremien müssen mit wirksamen Rechten ausgestattet sein. Beispielhaft ist dafür das Jugendparlament in Leipzig, das im Stadtrat das Rede- und Antragsrecht zusteht, über ein Budget von 4.000 Euro im Jahr verfügt und im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben über die Mittel des Jugendfonds für Projekte von und für junge Menschen entscheidet. So wird statt einer Alibi-Beteiligung ein angemessenen Informations- und Mitspracherecht der Gremien gewährleistet.

Zu Beschlusspunkt 2

Die Grüne Jugend ist ein Ort für alle Personen, die nicht älter als 27 Jahre sind, um sich zu bilden, sich einzumischen und gemeinsam gesellschaftlich etwas zu verändern. Wir wollen das gute Leben für alle und eine lebenswerte Zukunft. Und dafür brauchen wir möglichst viele Mitstreiter*innen!

Der Landesvorstand und seit einem Jahr auch das Bildungsteam der GJ Sachsen organisieren Bildungsveranstaltungen und Aktionen, durch die neue Menschen auf die GJ aufmerksam werden. Unser Ziel sollte es sein, alle Altersklassen und insbesondere Schüler*innen anzusprechen, um ein breit aufgestellter Verband zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Strategie sinnvoll, wie diese Veranstaltungen aussehen können, welche Voraussetzungen zu schaffen sind, um gezielt bestimmte Personengruppen anzusprechen, und dafür zu sorgen, dass Personen, die diese Veranstaltungen und Aktionen besuchen, sich willkommen fühlen und weiter bei uns aktiv werden. Neben einer Strategie müssen dafür auch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um Bildungsveranstaltungen und Aktionen auch ausrichten zu können.



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