29. April 2023

Inklusion muss praktisch werden – Behinderten Schüler*innen den Weg bis zum Abitur ermöglichen



Beschluss der 1. Landesmitgliederversammlung 2023

29.04.2023 | Chemnitz

Die GRÜNE JUGEND Sachsen setzt sich weiterhin für die Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen und der gesamten Bundesrepublik
ein. Besonders im Bereich Bildung besteht Handlungsbedarf.

Wir fordern:

  • Menschen mit Behinderungen muss die inklusive Beschulung auf allen Schulen
    ermöglicht werden bzw. ermöglicht werden, den von ihnen angestrebten
    Schulabschluss zu absolvieren. Wir rufen deshalb das Staatsministerium für
    Kultus auf, derzeit vertreten durch Staatsminister Christian Piwarz,
    konkrete Maßnahmen dafür und für die folgenden Forderungen zu beschließen.
  • Die Bildungseinrichtungen sollen zur Umsetzung der Inklusion beraten
    werden und Unterstützung erhalten. Dazu sollen personelle und finanzielle
    Mittel vom Freistaat Sachsen bereitgestellt werden, um eine inklusive
    Beschulung gewehrleiten und benötigte Materialien für den betroffenen
    Schüler*innen bereitsstellen zu können.
  • Schüler*innen mit Behinderung sollen durch den Freistaat Sachsen durch
    fachpersonelle Unterstützung auf ihrer Schullaufbahn begleitet werden,
    sofern dies erforderlich ist.
  • Alle Bildungseinrichtungen müssen barrierefrei zugänglich sein. Mittel für
    entsprechende Umbauten sind mindestens teilweise vom Freistaat Sachsen
    bereitzustellen.
  • Klassen mit behinderten Schüler*innen sind mit einer weiteren Lehrkraft zu
    besetzen, um jedes Kind mit Förderbedarf individuell zu unterstützen und
    gleichzeitig den nicht-behinderten Schüler*innen gerecht zu werden.
  • Barrierefreie Unterrichtsmaterialien müssen gewährleistet werden. Es
    sollen von den Verbänden und den Förderschulen/Sonderschulen die
    barrierefreien Schulmaterialien zur Verfügung gestellt und für alle
    Schulformen erstellt werden. Eine weitere Digitalisierung der Schulen ist
    hierfür zwingend erforderlich.
  • Für barrierefreie Unterrichtsmaterialien sind einheitliche Standards
    einzuführen. Für die Erstellung sollen personelle Kapazitäten z.B. im
    Landesamt für Schule und Bildung geschaffen werden.
  • Schüler*innen sollen barrierefreie benötigte HIlfsmittel (z.B.
    Taschenrechner, Braillezeile) erhalten. Prüfungen müssen an diese
    Gegebenheiten angepasst werden können, um den Weg bis zur allgemeinen
    Hochschulreife zu ermöglichen.


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