29. April 2023
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Inklusion muss praktisch werden – Behinderten Schüler*innen den Weg bis zum Abitur ermöglichen
Beschluss der 1. Landesmitgliederversammlung 2023
29.04.2023 | Chemnitz
Die GRÜNE JUGEND Sachsen setzt sich weiterhin für die Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen und der gesamten Bundesrepublik
ein. Besonders im Bereich Bildung besteht Handlungsbedarf.
Wir fordern:
- Menschen mit Behinderungen muss die inklusive Beschulung auf allen Schulen
ermöglicht werden bzw. ermöglicht werden, den von ihnen angestrebten
Schulabschluss zu absolvieren. Wir rufen deshalb das Staatsministerium für
Kultus auf, derzeit vertreten durch Staatsminister Christian Piwarz,
konkrete Maßnahmen dafür und für die folgenden Forderungen zu beschließen.
- Die Bildungseinrichtungen sollen zur Umsetzung der Inklusion beraten
werden und Unterstützung erhalten. Dazu sollen personelle und finanzielle
Mittel vom Freistaat Sachsen bereitgestellt werden, um eine inklusive
Beschulung gewehrleiten und benötigte Materialien für den betroffenen
Schüler*innen bereitsstellen zu können.
- Schüler*innen mit Behinderung sollen durch den Freistaat Sachsen durch
fachpersonelle Unterstützung auf ihrer Schullaufbahn begleitet werden,
sofern dies erforderlich ist.
- Alle Bildungseinrichtungen müssen barrierefrei zugänglich sein. Mittel für
entsprechende Umbauten sind mindestens teilweise vom Freistaat Sachsen
bereitzustellen.
- Klassen mit behinderten Schüler*innen sind mit einer weiteren Lehrkraft zu
besetzen, um jedes Kind mit Förderbedarf individuell zu unterstützen und
gleichzeitig den nicht-behinderten Schüler*innen gerecht zu werden.
- Barrierefreie Unterrichtsmaterialien müssen gewährleistet werden. Es
sollen von den Verbänden und den Förderschulen/Sonderschulen die
barrierefreien Schulmaterialien zur Verfügung gestellt und für alle
Schulformen erstellt werden. Eine weitere Digitalisierung der Schulen ist
hierfür zwingend erforderlich.
- Für barrierefreie Unterrichtsmaterialien sind einheitliche Standards
einzuführen. Für die Erstellung sollen personelle Kapazitäten z.B. im
Landesamt für Schule und Bildung geschaffen werden.
- Schüler*innen sollen barrierefreie benötigte HIlfsmittel (z.B.
Taschenrechner, Braillezeile) erhalten. Prüfungen müssen an diese
Gegebenheiten angepasst werden können, um den Weg bis zur allgemeinen
Hochschulreife zu ermöglichen.
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