29. März 2026

Kein Freund, kein Helfer – es braucht eine neue Polizei!



Beschluss der 1. Landesmitgliederversammlung 2026

29.03.2026 | Görlitz

Die Polizei nimmt in unserer Gesellschaft eine Sonderstellung ein. Als Trägerin
des staatlichen Gewaltmonopols verfügt sie über tiefgreifende Befugnisse, die
direkt in die Grundrechte der Bürger*innen eingreifen können. In der
bürgerlichen Wahrnehmung genießt sie ein hohes Vertrauen – dieses Standing steht
jedoch in einem immer eklatanteren Widerspruch zur realen polizeilichen Praxis.
Berichte über strukturellen Rassismus, rechtsextreme Netzwerke innerhalb der
Behörden, unverhältnismäßige Polizeigewalt sowie Missachtungen rechtsstaatlicher
Verfahren sind keine isolierten Einzelfälle, sondern Ausdruck eines
tiefgreifenden strukturellen Defizits.

In Sachsen beobachten wir derzeit eine besorgniserregende Entwicklung: während
die Landesregierung die Befugnisse der Polizei stetig ausweiten will und auf
eine fortschreitende Militarisierung der Ausrüstung setzt, bleibt der
versprochene Sicherheitsgewinn aus. Im Gegenteil: für viele Menschen,
insbesondere für marginalisierte Gruppen, ist die Polizei selbst aufgrund ihrer
strukturellen Probleme ein erhebliches Sicherheitsrisiko.

Polizeiliche Arbeit wirkt in ihrer Natur einreißend. Im modernen Rechtsstaat ist
die Konzentration der Gewalt in den Händen der Polizei bewusst gewählt, um
private Selbstjustiz zu verhindern. Doch gerade weil die Polizei das Monopol auf
Gewalt innehat, müssen an ihr Handeln und an die Institution selbst die denkbar
höchsten rechtsstaatlichen und ethischen Anforderungen gestellt werden. Diesen
Anforderungen wird die aktuelle Struktur der sächsischen Polizei nicht gerecht.

Polizeigewalt ist in Sachsen kein punktuelles Ereignis, sondern ein breites
Spektrum. Es beginnt beim „einfachen“ körperlichen Zwang wie einem
unverhältnismäßigen Schubser oder Tritt bei einer Festnahme, setzt sich fort
über den Schlagstockeinsatz im Demonstrationsgeschehen und reicht bis hin zum
tödlichen Schuss auf unbewaffnete Personen in psychischen Ausnahmesituationen.
Dabei gilt: Jede Form von Polizeigewalt – unabhängig von ihrer juristischen
Bewertung – muss politisch hinterfragbar sein. Recht ist kein statisches
Naturgesetz, sondern das Ergebnis gesellschaftlicher Verhandlungen darüber, was
wir als legitim ansehen. Da polizeiliche Gewalt im Rechtsstaat das Verbot der
Gewaltanwendung durchbricht, handelt es sich stets um eine
rechtfertigungsbedürftige Ausnahme. Eine demokratische Gesellschaft muss daher
das Ziel verfolgen, eine Polizei zu etablieren, die in der Lage ist, Konflikte
ohne Gewaltanwendung zu lösen und Gewalt durch die Polizei auch wirklich zur
Ausnahme zu machen und nicht zum alltäglichen Instrument von Polizeibeamt*innen.
Gewalt schafft keine Sicherheit, sie ist vielmehr das Eingeständnis eines
institutionellen Versagens über viele politische Felder hinweg. Der vorliegende
Antrag zeigt auf, wie ein grundlegender Umbruch hin zu einer demokratisch
kontrollierten und zivil orientierten Polizeistruktur in Sachsen gelingen kann.

Zu weiß, zu männlich, zu rechts

Ein zentrales Hindernis für die öffentliche Sicherheit ist der tief in der
polizeilichen Praxis verwurzelte Rassismus. Für People of Color (PoC) und
Menschen mit Migrationshintergrund bedeutet der Kontakt mit der Polizei oft
keine Sicherheit, sondern eine potenzielle Bedrohung. Empirische Beobachtungen
(insb. aus den USA) zeigen, dass rassistische Bias bei Beamt*innen regelmäßig zu
Eskalationen führen, die in unverhältnismäßiger Gewaltanwendung bis hin zu
tödlichen Verläufen münden. Kriterien wie Hautfarbe, vermutete Herkunft oder
äußere Merkmale entscheiden in der Praxis oft darüber, wer kontrolliert,
verdächtigt oder kriminalisiert wird und wie diese Maßnahmen ablaufen (sog.
Racial Profiling). Diese Diskriminierung verstetigt sich durch die polizeiliche
Deutungshoheit über den öffentlichen Raum. Die Ausweisung von „gefährlichen
Orten“ oder Waffenverbotszonen basiert häufig auf einer selektiven Wahrnehmung
und solche Markierungen wirken als selbsterfüllende Prophezeiungen: Eine erhöhte
Polizeipräsenz führt zwangsläufig zu mehr aufgenommenen Delikten (insbesondere
im Bereich der Kontrolldelikte), was wiederum die Stigmatisierung des Ortes und
das Unsicherheitsgefühl der Anwohner*innen verstärkt. Präventive Effekte durch
Videoüberwachung oder Waffenverbote sind hingegen kaum evidenzbasiert
nachweisbar. Stattdessen verschieben sie Kriminalität lediglich oder schaffen
durch die Ausweitung polizeilicher Befugnisse zusätzliche Eskalationsmomente.

Wir fordern daher:

  • Die Beauftragung einer unabhängige Studie zu rassistischen Einstellungen
    und Praktiken innerhalb der Polizei
    , um eine sachsenspezifische Faktenlage
    zu schaffen.
  • Die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) nach
    Berliner Vorbild, um Betroffenen von Diskriminierung durch öffentlich-
    rechtliches Handeln wirksame Rechtsmittel an die Hand zu geben.
  • Die Abschaffung der rechtlichen Kategorie der „gefährlichen Orte“ sowie
    von Waffenverbotszonen, um die anlasslose Kriminalisierung ganzer
    Sozialräume zu stoppen.
  • Verpflichtende, regelmäßige Antirassismus-Trainings, die als ständige
    Fortbildungen über die gesamte Dienstzeit hinweg fest im Dienstplan
    verankert werden.

Die sächsische Polizei sieht sich zudem mit einer alarmierenden Kontinuität
rechtsextremer Vorfälle konfrontiert. Rechtsextreme Chatgruppen, Verbindungen in
terroristische Netzwerke und die offene politische Annäherung von Funktionären
der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) mit der sächsischen AfD-
Landtagsfraktion sind keine Randerscheinungen. Sie sind Ausdruck einer
institutionellen Anfälligkeit, die demokratische Grundwerte untergräbt. Diese
ideologische Schlagseite wird durch die personelle Zusammensetzung der Behörde
begünstigt. Die Polizei agiert weitgehend weiterhin als „Boys Club“: die
Führungsriegen sind fast ausschließlich männlich und weiß geprägt. Diese
Dominanz einer stereotypisch toxischen Maskulinität fördert eine Kultur, die
Empathie und Deeskalation als „Schwäche“ abtut und gewaltvolle Lösungen
priorisiert. Eine Polizei, die nicht die Vielfalt der Gesellschaft
widerspiegelt, in der sie agiert, wird zwangsläufig zum Fremdkörper und
Sicherheitsrisiko für all jene, die nicht in ihr eng gefasstes Normbild passen.

Wir fordern daher:

  • Eine Null-Toleranz-Politik gegenüber rechtsextremen Bestrebungen,
    flankiert durch unabhängige Ermittlungsstellen.
  • Eine grundlegende Reform der Einstellungspolitik, um die Polizei gezielt
    diverser und weiblicher aufzustellen. Diversität darf kein bloßes
    Schlagwort sein, sondern muss durch Quoten in Führungspositionen und
    gezielte Förderprogramme für Frauen* und Menschen mit Migrationsgeschichte
    unterlegt werden.
  • Verpflichtende Diversitäts- und Sensibilisierungstrainings, um den
    vorherrschenden männlich-weißen Bias in der polizeilichen
    Entscheidungsfindung aktiv aufzubrechen.

Operatives Versagen im Dienst steht auf der Tagesordnung

Die sächsische Polizei gerät regelmäßig bundesweit in die Schlagzeilen – jedoch
selten aufgrund erfolgreicher Kriminalitätsprävention, sondern überwiegend durch
Berichte über unverhältnismäßige Polizeigewalt. Insbesondere bei der Absicherung
von Versammlungen (in Städten wie Leipzig, Dresden oder auch bei der
„Widersetzen“-Demo in Riesa) offenbart sich eine tiefe Diskrepanz zwischen dem
polizeilichen Auftrag und der Einsatztaktik vor Ort. Obwohl die sächsische
Polizei über immense Erfahrung im Demonstrationsgeschehen verfügt, agiert sie in
dynamischen Lagen oft ohne das notwendige deeskalierende Fingerspitzengefühl.
Anstatt zur Beruhigung und Deeskalation beizutragen, wird die Polizei in diesen
Momenten selbst zum Unsicherheitsfaktor für die Demonstrationsteilnehmenden
sowie Presse, parlamentarische Beobachtung und Passant*innen. Der übermäßige
Einsatz von körperlichem Zwang, unbegründete Gewalt gegen Teilnehmende sowie der
unverhältnismäßig schnelle und flächendeckende Einsatz von Reizgas (auch bekannt
als „Pfefferspray“) zeugen von einem taktischen Defizit. Dazu kommt ein
bedrohliches Aufgebot von Sonderfahrzeugen wie Wasserwerfern und Räumpanzern.
Diese Form der polizeilichen Intervention provoziert oft erst jene Dynamiken,
die sie vorgibt unterbinden zu wollen. Ein moderner Rechtsstaat verlangt jedoch
eine Polizei, die Gewalt als das absolute und letzte Mittel begreift, nicht als
Standardwerkzeug der Einsatzbewältigung.

Wir fordern daher:

  • Eine grundlegende Aufwertung von Deeskalationstrainings in der Aus- und
    Fortbildung. Diese müssen zum Kernbestandteil der polizeilichen
    Berufsausübung werden, um Beamt*innen zu befähigen, auch in
    Stresssituationen kommunikative Lösungen zu priorisieren.
  • Die strenge Überprüfung und Reduzierung schwerer Einsatzmittel. Der
    Einsatz von Wasserwerfern und Räumpanzern muss einer weitaus strengeren
    Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen werden und nicht inflationär bei
    jeder größeren Versammlung auftauchen.
  • Der Verkauf mind. einer der beiden vorhanden Sonderwägen 5 (sog. „Survivor
    R“, sowie eine äußerst restriktive Einsatzbeschränkung, sollte sich der
    Freistaat Sachsen dazu entscheiden einen Sonderwagen 5 zu behalten. Sein
    Einsatz ist im Kontext von Demonstrationen oder zivilen Lagen kaum zu
    rechtfertigen und muss auf absolute, lebensbedrohliche Ausnahmesituationen
    begrenzt werden.

Neben dem Versagen im öffentlichen Raum zeigt sich eine strukturelle
Überforderung der Polizei in Situationen, die eine spezifische fachliche
Expertise erfordern – insbesondere bei Menschen in psychischen
Ausnahmesituationen. Die polizeiliche Ausbildung ist primär auf Gefahrenabwehr
und Strafverfolgung ausgerichtet, nicht auf Krisenintervention oder
psychologische Mediation. Wenn die Polizei in solchen sensiblen Kontexten mit
dem gewohnten Set an Befehl und Gehorsam sowie physischer Präsenz agiert, führt
dies oft zu einer fatalen Verschärfung der Lage. Die Polizei scheitert hier an
einer Aufgabe, für die sie von Grund auf nicht konzipiert ist und die ihr
fälschlicherweise zugeteilt wird. Dies unterstreicht die Notwendigkeit,
Sicherheit nicht länger rein polizeilich zu denken, sondern die Zuständigkeiten
zugunsten ziviler Fachkräfte zu verschieben!

Blackbox-Modus deaktivieren – Transparenzoffensive für
Sachsen in Sachen Polizei

Ein weiteres Hindernis für eine bessere sächsischen Polizei ist ihre tief
verwurzelte Intransparenz. Aktuell agiert die Polizei in weiten Teilen als eine
„Blackbox“: eine wirksame demokratische Kontrolle oder eine ergebnisoffene
Aufarbeitung von Fehlverhalten und Polizeigewalt findet faktisch nicht statt.
Egal ob man Anzeige erstattet, den Vorfall ins Internet stellt oder sogar damit
an die Presse geht – am Ende wird das Verfahren in der Regel bereits im
Ermittlungsverfahren ohne jedwede Konsequenz für den Beamten eingestellt. Das
Kernproblem liegt in der systemischen Fehlkonstruktion, dass die Polizei
weitgehend gegen sich selbst ermittelt. Diese Praxis führt zu einer Kultur des
Schweigens und der gegenseitigen Deckung. Beamt*innen, die bereit wären, gegen
Fehlverhalten in den eigenen Reihen auszusagen, sehen sich oft einem enormen
informellen Druck ausgesetzt, der bis hin zur Aufforderung zu Falschaussagen
reichen kann. Solange die Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens in den Händen
der betroffenen Behörde selbst liegt, bleibt eine sachliche Aufklärung der
Vorfälle – und damit auch die Möglichkeit rechtsstaatliche Konsequenzen zu
ziehen – ohne jegliche Erfolgsaussichten. Vor diesem Hintergrund ist die
ständige Ausweitung von Befugnissen ohne eine gleichzeitige Verbesserung der
Kontrollmechanismen nicht nur wirkungslos, sondern gefährlich.

Die Polizei ist zwar eine staatliche Behörde, jedoch in ihrer aktuellen
Ausgestaltung keine hinreichend demokratisch kontrollierte Institution. Diese
mangelnde Rückbindung an die Zivilgesellschaft erlaubt es der Polizei, ihre
eigenen Erfolgskriterien und Narrative autonom zu setzen. Ein prägnantes
Beispiel ist die Logik stigmatisierter Sozialräume: Hat die Polizei einen Ort
erst einmal als „gefährlich“ markiert, wertet sie sowohl steigende Fallzahlen
(als Beleg für die Notwendigkeit der Maßnahme) als auch sinkende oder
stagnierende Zahlen (als Beleg für die präventive Wirkung der Maßnahme) als
Erfolg ihrer Arbeit (gleich ob dem wirklich so ist). Solche zirkulären
Begründungsmuster entziehen sich einer sachlichen Evaluation. Um diese
Selbstbedienungsmentalität bei der Deutung von Sicherheit zu durchbrechen,
bedarf es einer grundlegenden Demokratisierung der Polizeistruktur von außen.
Sicherheit darf nicht länger das exklusive Deutungsmonopol einer geschlossenen
Behörde sein, sondern muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden,
die einer ständigen zivilen Rückkopplung bedarf.

Darum fordern wir:

  • Die Einrichtung unabhängiger Beschwerde- und Ermittlungsstellen auf
    Landesebene, die organisatorisch und personell vollständig von der Polizei
    und dem Innenministerium getrennt sind. Nur so kann eine objektive
    Untersuchung von Polizeigewalt und Diskriminierung gewährleistet werden.
  • Die Schaffung demokratischer Bürger*innenbeiräte auf kommunaler Ebene.
    Diese Gremien müssen mit echten Informationsrechten ausgestattet sein und
    sich aus einer diversen Mischung von Bürgerinnen, Fachleuten der
    Zivilgesellschaft und Wissenschaftlerinnen zusammensetzen, um die
    polizeiliche Arbeit transparent zu evaluieren.
  • Eine Transparenzoffensive: Polizeiliche Statistiken und die Evaluation von
    Maßnahmen wie Waffenverbotszonen müssen nach wissenschaftlichen Standards
    öffentlich zugänglich gemacht werden, um die aktuelle Deutungshoheit der
    Polizei durch faktenbasierte, zivile Kontrolle zu ersetzen.

Sozialarbeit statt Sonderwagen

Die aktuelle Sicherheitspolitik in Sachsen krankt ebenfalls an der Fehlannahme,
dass jedes gesellschaftliche Problem polizeilich lösbar sei. In der Realität
erweist sich die Polizei in einer Vielzahl von Einsatzszenarien als die falsche
Ansprechpartnerin. Da sie primär als bewaffnete Repressionsinstanz ausgebildet
und wahrgenommen wird, wirkt ihre bloße Präsenz in psychischen
Ausnahmesituationen, sozialen Konflikten oder bei Suchtproblematiken oft
„triggernd“ und eskalationsfördernd. Anstatt die Situation zu beruhigen, führt
das polizeiliche Eingreifen regelmäßig zu einer unnötigen Verschärfung der Lage.
Echte Sicherheit entsteht eben nicht durch die Ausweitung polizeilicher
Befugnisse, sondern durch spezialisierte, deeskalierende Unterstützung.

Ein besonderes Augenmerk der Reformentwürfe der Landesregierung liegt immer
wieder auch auf der technischen Aufrüstung, die fälschlicherweise als
„Modernisierung“ verkauft wird. Besonders kritisch bewerten wir im
Kabinettsentwurf zum neuen Polizeigesetz die flächendeckende Einführung von
Tasern. Das Argument, der Taser sei ein „milderes Mittel“ als die Schusswaffe
und daher sinnvolle Ergänzung der Ausrüstung von Beamt*innen, ist empirisch
nicht haltbar. In der Praxis führt die Verfügbarkeit von Tasern zu einer
gefährlichen Senkung der Hemmschwelle beim Einsatz von Gewalt. Beamt*innen
greifen schneller zum Taser, auch wenn die Situation kommunikativ lösbar wäre.
Zudem ist das gesundheitliche Risiko massiv: Bei Vorerkrankungen,
Schwangerschaften oder Drogenintoxikationen kann ein Tasereinsatz tödlich enden
– Faktoren, die für die Polizei im Einsatzmoment nicht erkennbar sind. Sollte
der Taser zudem seine Wirkung verfehlen, resultiert daraus oft eine panische
Überreaktion der Beamt*innen, die dann erst recht zur Schusswaffe greifen, wie
tragische Fälle verdeutlichen. Die Ausstattung mit Tasern, gepanzerten
Sonderwägen und KI-basierter Überwachungssoftware wie „Palantir“ zementiert das
Bild einer militarisierten Polizei, die sich immer weiter von der
Zivilgesellschaft entfremdet. Wir fordern ein Ende der massiven Investitionen in
hochgerüstete Polizeistrukturen und die Abkehr von der massenhaften Überwachung
des öffentlichen Raums. Die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel müssen konsequent
in präventive und soziale Infrastrukturen umgeschichtet werden.

Konkret fordern wir:

  • Die Umschichtung von Polizeibudgets in den Ausbau von Sozialarbeit,
    Armutsbekämpfung, Suchtberatung, eine flächendeckende psychologische
    Krisenhilfe und der oben erwähnten Kriseninterventionsteams.
  • Einen Stopp der Beschaffung militarisierter Ausrüstung sowie von KI-
    gestützter Analyse- und Überwachungssoftware.
  • Die Finanzierung und Etablierung von alternativen
    Kriseninterventionsteams
    , die rund um die Uhr erreichbar sind und die in
    Notfällen anstelle der Polizei intervenieren. Diese Teams müssen
    multidisziplinär besetzt sein, etwa mit Sozialarbeiterinnen,
    Psychologinnen und Mediator*innen, um professionell auf Menschen in
    Ausnahmezuständen eingehen zu können, ohne die Drohkulisse einer
    Schusswaffe oder eines Schlagstocks aufzubauen.

Nur durch den Abbau repressiver Strukturen und den gleichzeitigen Aufbau ziviler
Fürsorge kann eine Sicherheit entstehen, die für alle Menschen in Sachsen
spürbar ist – unabhängig von Herkunft, Status oder Gesundheitszustand.

Kein Fehler im System, sondern das System ist der Fehler!

Die polizeiliche Kernaufgabe – die Wahrung von Sicherheit und Ordnung sowie die
Abwehr von Gefahren – ist kein wertneutraler, technischer Prozess. Konzeptionell
basiert die Herstellung davon, was „Sicherheit“ und „Ordnung“ ist, sowie die
Abwehr dessen, wer oder was eine „Gefahr“ ist, immer auf der Definition eines
„Anderen“: des Unsicheren, des Unordentlichen, des Gefährlichen. In der
polizeilichen Praxis wird dieses „Andere“ aktiv produziert und räumlich sowie
personell markiert. Indem die Polizei jene definiert, die als Bedrohung gelten,
signalisiert sie der Mehrheitsgesellschaft gleichzeitig deren eigene
Zugehörigkeit zur geschützten Norm.

Das grundlegende Problem identifizieren wir darin, dass die Polizei damit eine
bestehende gesellschaftliche Ordnung sichert, die von vornherein nicht auf den
Schutz aller, sondern auf den Erhalt bestehender Machtverhältnisse ausgelegt
ist. Diese Praxis schützt die Interessen der Mehrheitsgesellschaft weitaus
stärker als die Grundrechte jener, die als „abweichend“ markiert werden. Wenn
jedoch weder die Ordnung selbst noch die Art ihrer Durchsetzung neutral sein
können, dann kann es auch die polizeiliche Gewaltanwendung nicht sein. Sie ist
systembedingt von denselben Differenzierungen und Vorurteilen geprägt wie die
Ordnung, der sie dient. Eine ungleiche und diskriminierende Anwendung von Gewalt
ist unter diesen Bedingungen kein „Fehler im System“, sondern eine logische
Konsequenz der institutionellen Architektur.

Die in diesem Antrag formulierten Forderungen – von der Demokratisierung durch
Bürger*innenbeiräte über den Aufbau ziviler Kriseninterventionsstellen bis hin
zum Stopp der Militarisierung – sind daher weit mehr als bloße
Reparaturmaßnahmen. Sie sind notwendige Interventionen, um der systemimmanenten
Tendenz zur ungleichen Gewaltanwendung und Stigmatisierung entgegenzusteuern.

Wir sind uns bewusst: Diese Forderungen allein werden das tiefgreifende
strukturelle Problem einer auf Ausgrenzung basierenden Ordnungsproduktion nicht
vollständig lösen können. Doch sie beschreiben einen Pfad hin zum unumgänglichen
Umbruch. Sie fordern eine Polizei ein, die sich nicht länger als geschlossene
Instanz über die Gesellschaft stellt, sondern sich einer umfassenden
demokratischen Kontrolle und zivilen Verantwortung beugt.

Echte Sicherheit lässt sich nicht durch Schlagstöcke, Taser oder Überwachung
herstellen – sie entsteht erst dort, wo der Schutz des Individuums und die
Wahrung der Menschenwürde über das abstrakte Primat von „Recht und Ordnung“
gestellt werden.

Begründung

Die aktuelle Sicherheitspolitik in Sachsen ist geprägt von einer verkrusteten „Law and Order“-Mentalität der CDU, die unter Ministerpräsident Kretschmer keine Anzeichen von Modernisierung zeigt. Im Gegenteil: die politische Strategie setzt weiterhin einseitig auf Repression und die Ausweitung polizeilicher Eingriffsbefugnisse. Der aktuelle Kabinettsentwurf für das neue sächsische Polizeigesetz (PVDG)[1] verdeutlicht diese Fehlentwicklung. Trotz der deutlichen Rüge durch den Sächsischen Verfassungsgerichtshof, der Teile des alten Gesetzes als verfassungswidrig einkassierte, versucht die Landesregierung erneut, die Polizei durch hochgerüstete Ausstattung und massive Befugniserweiterungen weiter zu militarisieren und das zum Leid der Bürgerrechte. Die Annahme, dass eine martialisch auftretende Polizei die öffentliche Sicherheit erhöht, ist wissenschaftlich widerlegt. Internationale Studien zeigen konsistent, dass durch die Militarisierung der Polizei (z.B. die Ausrüstung mit gepanzerten Fahrzeugen, Sturmgewehren, Anwendung militärischer Taktiken bei Einsätzen) sich die Wahrscheinlichkeit der Gewaltanwendung gegenüber Bürger*innen massiv erhöht (insb. gegenüber PoC)[2]. Gleichzeitig zeigen Untersuchungen auch, dass eine hochgerüstete Polizei nicht weiter als bloßes Schutzorgan wahrgenommen werden, sondern als Bedrohung. Eine hochgerüstete Polizei, die mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet ist, untergräbt daher das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat, senkt die Kooperationsbereitschaft (was wiederum zu mehr Eskalation bei polizeilichen Maßnahmen führt) und fördert damit die bereits bestehende Demokratiekrise.

Auch die geplante Ausweitung der öffentlichen Überwachung ist sicherheitspolitischer Populismus ohne faktische Basis. Kriminologische Untersuchungen belegen, dass Videoüberwachung Straftaten nicht verhindert, sondern sie lediglich in nicht-überwachte Bereiche verdrängt [3]. Außerdem zeigt Videoüberwachung bei Gewalt- oder Drogendelikten, die oft im Affekt geschehen, keinerlei abschreckende Wirkung [4]. Insofern lässt sich die geplante Flächendeckende Überwachung, die der Kabinettsentwurf zur geplanten Reform des Polizeigesetz vorsieht, nicht begründen. Auch wenn die gesellschaftliche Akzeptanz für Maßnahmen wie flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum hoch ist, so sind selbst jene, die öffentliche Überwachung befürworten nicht konsistent von ihrer kriminalpräventiven Wirksamkeit überzeugt [5].

Zahlreiche Berichte der letzten Jahre – von den Skandalen um rechtsextreme Chatgruppen über das „Fahrrad-Gate“ in Leipzig bis hin zur unverhältnismäßigen Kriminalisierung zivilgesellschaftlichen Protests – zeichnen das Bild einer Behörde, die ein tiefgreifendes Strukturproblem hat. Wer in dieser Situation lediglich nach weiteren Befugnissen ruft, ignoriert den massiven Schaden, den die aktuelle Polizeipraxis an den Bürgerrechten und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt in Sachsen anrichtet. Eine radikale Neuausrichtung ist daher kein „Nice-to-have“, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Polizei überhaupt für die Sicherheit aller Menschen in diesem Bundesland sorgen kann. Insofern ist dieser Antrag notwendig, auch um in den kommenden Wochen und Monaten einen Gegenpol in den anstehenden Debatten um das neue Polizeigesetz darstellen zu können.

Der Antrag macht auf ein zentrales strukturelles Problem der sächsischen Polizei aufmerksam: der tief verwurzelte institutionelle Rassismus, der sich am deutlichsten im praktizierten Racial Profiling zeigt [6]. Die polizeiliche Praxis, Kontrollen und Maßnahmen an äußeren Merkmalen wie der Hautfarbe oder der vermuteten Herkunft auszurichten, ist nicht nur ein schwerer Grundrechtseingriff, sondern untergräbt das Fundament des Rechtsstaats: die Gleichheit vor dem Gesetz. Zwar ist Racial Profiling in Deutschland zwar bereits verboten, in der Praxis kommt es aber weiterhin sehr häufig vor. Das zeigt, dass ein einfaches Verbot von Racial Profiling nichts am Rassismus in den polizeilichen Strukturen und der polizeilichen Praxis ändert und es daher weiterer Maßnahmen bedarf. Für People of Color (PoC) und Menschen mit Migrationsbiografie bedeutet der Kontakt mit der Polizei in Deutschland faktisch oft das Gegenteil von Schutz – er bedeutet Unsicherheit. Studien zur Polizeigewalt sowie Berichte zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen belegen, dass Interaktionen zwischen Polizei und rassistisch markierten Personen eine signifikant höhere Eskalationswahrscheinlichkeit aufweisen [7]. Rassistische Bias führen dazu, dass Situationen schneller als bedrohlich eingestuft werden, was den Einsatz von körperlichem Zwang bis hin zu tödlichen Schüssen (wie im Fall Mouhamed Dramé in Dortmund) wahrscheinlicher macht. Da Sachsen bisher – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung rassistischer Tendenzen innerhalb der eigenen Behörden verweigert, bleibt die Dunkelziffer institutioneller Diskriminierung hoch, was das Erfordernis einer umfassenden wissenschaftlichen Untersuchung nahelegt.

Die aktuelle Praxis in Sachsen, ohne parlamentarische Kontrolle oder Berichtspflicht sogenannte „gefährliche Orte“ und Waffenverbotszonen (z. B. in Leipzig-Connewitz oder der Eisenbahnstraße) auszuweisen, ist rechtsstaatlich hochgradig problematisch. An diesen Orten werden polizeiliche Befugnisse (anlasslose Kontrollen, Durchsuchungen) massiv ausgeweitet. Dies führt zu einer künstlich erhöhten Fallzahl bei Kontrolldelikten, was wiederum zur weiteren Stigmatisierung des Quartiers genutzt wird. Diese Praxis trifft überproportional Menschen, die ohnehin marginalisiert sind: Arme, PoC, linke Aktivist*innen oder Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. Hier zeigt sich die polizeiliche Logik davon, wie „Ordnung“ auszusehen hat: die Polizei schützt nicht alle Menschen in der Gesellschaft gleich, sondern sie schützt die Mehrheitsgesellschaft vor den als „gefährlich“ markierten „Anderen“. Diese diskriminierende Logik der (räumlichen) Trennung ist mit einer demokratischen Gesellschaft unvereinbar und muss durch die Abschaffung dieser Sonderzonen (sog. „gefährliche Orte“ und Waffenverbotszonen) beendet werden.

Um den strukturellen Charakter von Diskriminierung aufzubrechen, reichen bloße Appelle nicht aus. Ein Sächsisches Antidiskriminierungsgesetz nach Berliner Vorbild ist stattdessen geboten. Dieses Gesetz ist das notwendige Korrektiv für die aktuelle Machtasymmetrie zwischen Bürger*innen und Behörden. Betroffene müssen bei Diskriminierung durch öffentlich-rechtliche Stellen (wie die Polizei) unbürokratische Entschädigungsansprüche geltend machen können. Antidiskriminierungsverbände sollen das Recht erhalten, gegen systemisch diskriminierende Praktiken gerichtlich vorzugehen. Eine unabhängige Instanz muss Beschwerden bearbeiten und Missstände öffentlich machen können, ohne dass Betroffene Repressalien fürchten müssen. Antirassistische Trainings und Diversitätsschulungen müssen fester, verpflichtender Bestandteil der Aus- und Fortbildung werden, um die individuelle und institutionelle Bias-Bildung aktiv zu bekämpfen.

Die sächsische Polizei hat desweiteren ein massives Rechtsextremismusproblem, das weit über bedauerliche „Einzelfälle“ hinausgeht. Die statistische Realität spricht eine deutliche Sprache: Allein im Jahr 2024 wurden 30 rechtsextreme Verdachtsfällegegen sächsische Polizeibeamt*innen bekannt [8]. Diese Zahlen sind jedoch nur die Spitze eines Eisbergs einer Behördenkultur, die nach rechtsaußen gefährlich offen ist. Das Problem beginnt auch nicht erst an der Schnittstelle zwischen Polizeigewerkschaften und Verfassungsfeinden. Dass sich hochrangige Funktionäre der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) mit der sächsischen AfD-Landtagsfraktion treffen, sendet ein fatales Signal in die Truppe: es legitimiert rechtes Gedankengut als akzeptablen Teil des polizeilichen Alltags. Diese ideologische Schlagseite übersetzt sich direkt in unrechtsstaatliches Handeln auf der Straße. Exemplarisch kann hierfür die Beschlagnahmung des linksaktivistischen Busses „Adenauer SRP+“ stehen, bei der Beamt*innen sich gegen Anordnungen einer Richterin widersetzten und anschließend darüber logen [9]. Wer politische Symbole kriminalisiert, während rechtsextreme Netzwerke im Hintergrund agieren, scheint demnach dabei zu sein den Boden des Grundgesetzes verlassen. Eine Nulltoleranzpolitik innerhalb der Polizei gegenüber Rechsextremismus ist daher mehr als angebracht.

Diese Anfälligkeit für rechte Ideologien und eskalatives Verhalten ist untrennbar mit der personellen Zusammensetzung der Polizei verknüpft. Die sächsische Polizei ist nach wie vor dominiert von weißen Männern, insbesondere in den entscheidenden Führungs- und Einsatzleitungspositionen. Ein vornehmlich männlich-weiß geprägter Bias führt dazu, dass bestimmte Gruppen (PoC, Linke, marginalisierte Menschen) automatisch als Bedrohung wahrgenommen werden, was die Wahrscheinlichkeit gewaltvoller Eskalationen massiv erhöht. Um die Polizei vom Sicherheitsrisiko zum Sicherheitsgaranten für den gesamten Freistaat zu transformieren, braucht es daher eine radikale personelle Erneuerung. Diese soll durch eine gezielte Frauenquote in Führungspositionen und die aktive Rekrutierung von Menschen mit Migrationsbiografie gelingen. Ebenso sollen die vorgeschlagenen Diversitätstrainings dazu beitragen das Personal in der Breite zu sensibilieren und damit Eskalationspotenzial, dass durch reproduzierte Bias entsteht, den Wind aus dem Segel zu nehmen.

In den letzten Jahren hat die sächsische Polizeipraxis offenbart, dass es ein tiefgreifendes Defizit in der Bewältigung dynamischer Versammlungslagen gibt. Anstatt als Garantin der Versammlungsfreiheit aufzutreten, agiert die sächsische Polizei zunehmend als Akteurin, die Eskalationen nicht nur in Kauf nimmt, sondern durch ihre Taktik aktiv provoziert. Besonders bei Versammlungen des linken Spektrums – wie beim „Leipziger Kessel“ im Juni 2023 oder bei Protesten in Riesa und Dresden – zeigt sich ein Muster des operativen Versagens. Die massenhafte, stundenlange Freiheitsentziehung (sog. Kesselbildung) wurde bereits mehrfach als rechtswidrig eingestuft und so wird von Rechtswissenschaftler*innen auch der „Leipziger Kessel“ so bewertet [10]. Dennoch hält die sächsische Polizei an dieser Taktik fest, wie Demonstrationen aus dem Jahr 2024, 2025 und auch 2026 zeigen. Ebenfalls auffällig ist der großflächige Einsatz von Pfefferspray und körperlichen Übergriffen – die nachweislich auch Pressevertreterinnen, parlamentarische Beobachterinnen und sogar Tiere (wie beim Einsatz in Riesa) treffen. Wenn die Polizei nur noch mit physischer Härte auf Dynamik reagieren kann, hat sie ihren professionellen Auftrag der Deeskalation bereits aufgegeben. Diese Vorfälle belegen, dass Deeskalation in der sächsischen Polizeiausbildung ein theoretisches Lippenbekenntnis bleibt. Dager ist es nur konsequent sich für mehr Deeskalationstrainings stark zu machen und die kommunikative Bewältigung angespannter Versammlungsgeschehen mit Nachdruck zu fordern. Auch die ständige Präsenz von Wasserwerfern und Räumpanzern bei friedlichen, zivilgesellschaftlichen Protesten (wie der „Widersetzen“-Demo in Riesa) dient nicht der Gefahrenabwehr, sondern der Einschüchterung. Diese martialische Taktik fordert Eskalationen geradezu heraus und steht in krassem Widerspruch zum Verhältnismäßigkeitsprinzip. Ein besonders absurdes Beispiel sächsischer Militarisierung sind die zwei Panzerwägen vom Typ Survivor R ( in der Staffel der sächsischen Polizei geführt als „Sonderwagen 5“). Diese Fahrzeuge von Rheinmetall sind darauf ausgelegt, Beschuss mit Sturmgewehren (AK-47) standzuhalten und die Besatzung vor atomaren, biologischen oder chemischen Anschlägen zu schützen. Dass das sächsische SEK diese Panzer zudem mit Nebel- und Tränengaswerfern ausgestattet hat und sie theoretisch mit Maschinengewehren bestückbar sind, entlarvt den Zweck: es geht bei der Beschaffung und dem Einsatz um „Krawallbekämpfung“ mit militärischen Mitteln und nicht um die Ermöglichung der reibungslosen Ausübung des Versammlungsgeschehen. Es gibt im zivilen Polizeialltag des Freistaates kein realistisches Szenario, das den Einsatz eines solchen Kriegsfahrzeugs rechtfertigt. Ein Panzerwagen, der für Schlachtfelder konzipiert wurde, hat in einer demokratischen Gesellschaft nichts zu suchen. Die Forderung, mindestens eines dieser Fahrzeuge umgehend zu veräußern, ist eine Frage der politischen Vernunft. Die Erlöse und eingesparten Unterhaltskosten müssen in deeskalierende Maßnahmen und zivile Konfliktlösungen fließen, wie sie später im Antrag auch vorgeschlagen werden.

Bereits mehrfach wurde beschrieben, wie die sächsische Polizei immer wieder durch rechtswidrige Maßnahmen – wie die unverhältnismäßige Massengewahrsamnahme am Leipziger „Tag X“ 2023 oder die unrechtmäßige Beschlagnahmung des Busses „Adenauer SRP+“ – auffällt. Es ist die logische Folge einer Institution, die faktisch keiner externen Kontrolle unterliegt. Die hier beschriebenen Probleme sind seit Jahren dokumentiert; dass sie dennoch den Status quo bilden, liegt an einer systemischen Blockade der Aufarbeitung. Der Rechtsstaat gerät jedoch in eine Schieflage, wenn die Polizei Ermittlungen gegen sich selbst leitet. Wenn Beamtinnen gegen Kolleginnen aus derselben Behörde oder demselben Dienstumfeld ermitteln, ist eine objektive Wahrheitsfindung – so zeigt die Praxis – kaum möglich. In Gerichtsverfahren gegen Polizistinnen zeigt sich dies regelmäßig. Aussagen von Kolleginnen genießen vor Gericht oft einen Vertrauensvorschuss. Es ist ebenfalls auch schon vorgekommen, dass Beamt*innen falsch ausgesagt haben, um ihre*n Kolleg*in zu decken [11]. Diese Vorkommnisse führen dazu, dass nur ein Bruchteil polizeilichen Fehlverhaltens überhaupt angezeigt wird. Die Erfolgsquote von Anzeigen gegen Polizistinnen liegt im niedrigen einstelligen Prozentbereich – ein Umstand, der das Vertrauen der Bürgerinnen in den Rechtsstaat massiv beschädigt. Die Forderung nach unabhängigen Stellen ist keine bloße politische Präferenz, sondern wissenschaftlich untermauert. Internationale Vergleiche zeigen, dass externe Behörden das Vertrauen der Bevölkerung stärken und die Professionalität der Polizei erhöhen, da Fehlverhalten tatsächlich Konsequenzen hat. Erste Evaluationen des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG)und der dortigen Ombudsstelle belegen, dass niederschwellige Beschwerdewege dazu beitragen, strukturelle Diskriminierung sichtbar zu machen und Behörden zur Reflexion ihrer Praxis zu zwingen.

Aktuell besitzt die sächsische Polizei ein Monopol auf die Deutung ihrer Einsätze. Sie entscheidet oft selbst, welche Daten erhoben und welche Informationen an die Öffentlichkeit gegeben werden (bspw. Im Bereich der „gefährlichen Orte“). In einem demokratischen Rechtsstaat muss das staatliche Gewaltmonopol jedoch jederzeit nachvollziehbar und kritisierbar sein. Polizeiliche Statistiken und Evaluationen (insb. zu „gefährlichen Orten“ oder dem Einsatz von Zwangsmitteln) dürfen keine behördeninternen Dokumente bleiben. Sie müssen wissenschaftlich ausgewertet und im Landtag sowie in kommunalen Gremien öffentlich diskutiert werden. Die Polizei ist Teil der Demokratiekrise, weil eben für Bürger*innen nur schwer nachvollziehbar ist warum die Polizei handelt wie sie es tut. Um diesen Teil zu lösen, braucht es Gremien, die genau das ermöglichen, etwa kommunale Polizeibeiräte. Diese Gremien, besetzt mit Bürger*innen und Fachleuten, müssen die polizeiliche Arbeit vor Ort kritisch begleiten und eine Brücke zwischen Zivilgesellschaft und Exekutive schlagen.

Aus all dem eben beschrieben ergibt sich, dass die sächsische Sicherheitspolitik unter einem massiven Allokationsproblem leidet. Während Millionen in die technische Aufrüstung der Polizei fließen, fehlt es an den Stellen, die tatsächlich für soziale Stabilität und Sicherheit sorgen könnten. Daher ist der Vorschlag einer fundamentalen Umlegung der Mittel – weg von repressiver Militarisierung, hin zu einer starken zivilen Sicherheitsinfrastruktur – der richtige Weg. Die Polizei wird oft zu Szenarien gerufen, für die sie weder ausgebildet noch konzeptionell geeignet ist. In psychischen Ausnahmesituationen, bei akuten Suchtkrisen oder in sozialen Konflikten wirkt die bloße Präsenz bewaffneter Beamt*innen oft nicht beruhigend, sondern massiv eskalierend und „triggernd“. Das Erscheinen uniformierter und bewaffneter Kräfte bei Menschen in psychischen Krisen das Stressempfinden maximiert und die Wahrscheinlichkeit von gewaltvollen Abwehrreaktionen erhöht. Dass die Polizei in diesen Momenten oft nur mit Zwangsmitteln (Fesselung, Pfefferspray, Schusswaffe) reagieren kann, ist kein Versagen der einzelnen Beamt*innen, sondern ein Systemfehler. Sie sind eine Repressionsinstanz, keine Krisenintervention. Es gibt außerdem auch Situationen, die zwar gefährlich sind und deshalb einer Intervention bedürfen, aber bei denen die Polizei nicht gerufen wird, weil Beteiligte besorgt sind sich dadurch selbst zu kriminalisieren, der Verfolgung ausgesetzt zu sein oder auch schlicht, weil sie in die Polizei kein Vertrauen haben und nicht erwarten von dieser Hilfe zu bekommen. So ist es etwa bei Fällen sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt oder bei PoC. All diese Gründe belegen, dass es Strukturen abseits der Polizei braucht, die für Sicherheit sorgen. Und Sicherheit meint in diesem Fall nicht reaktiv, so wie die Polizei oftmals agiert (so schätzen es mittlerweile auch Polizeikreise ein), sondern präventiv, indem Kriminalitätsursachen bekämpft werden und nicht Kriminelle.

Die geplante flächendeckende Einführung von Elektroimpulswaffengeräten (Tasern) ist das Gegenteil davon. Diese Waffen sind aus drei zentralen Gründen abzulehnen. Taser stellen einerseits ein unkalkulierbares Gesundheitsrisiko dar. Bei Menschen mit Herzerkrankungen, Schwangeren oder Personen unter Drogeneinfluss kann der Stromstoß tödlich enden [12]. Da Polizist*innen die medizinische Vorgeschichte einer Person im Einsatzmoment nicht kennen, ist jeder Tasereinsatz quasi ein russisches Roulette.Studien belegen außerdem, dass die Verfügbarkeit von Tasern dazu führt, dass Beamt*innen schneller zu Gewalt greifen [13]. Schlägt ein Taser fehl (z. B. durch dicke Kleidung oder Fehlschuss), führt dies bei Beamt*innen oft zu einer Panikreaktion, die den vorschnellen Griff zur Schusswaffe provoziert.

Echte Sicherheit entsteht eben nicht durch Panzerwägen, KI-Überwachung oder Taser, sondern durch ein stabiles soziales Netz. Die Milliarden, die aktuell in die Militarisierung der sächsischen Polizei fließen, müssen in zivile Infrastrukturen umgeschichtet werden. Wir brauchen multidisziplinäre Teams (Sozialarbeit, Psychologie, Mediation, Suchtberatung), die rund um die Uhr als Ersthelfer fungieren und die Polizei in sozialen und psychischen Notlagen vollständig ersetzen. Sicherheit bedeutet nicht (nur) die Verfolgung von Straftaten, sondern in erster Linie Armutsbekämpfung, funktionierende Suchthilfe und flächendeckende psychologische Unterstützung. Jeder Euro, der in einen „Survivor R“ oder in KI-Software gesteckt wird, fehlt bei der Krisenhilfe vor Ort. Das Polizeibudget muss konsequenterweise nach dem aufgezeigten Bedarf in zivile Sicherheit fließen.

Es wird zum Schluss darauf hingewiesen, dass bewusst Zeitungsartikel (die weitere z.T. wissenschaftliche Quellen zitieren) als Quellen gewählt wurden, um die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit zu fördern.

[1] vgl. https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1095187
[2] vgl. Mummolo, J. (2018). Militarization fails to enhance police safety or reduce crime but may harm police reputation. Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America, 115(37), 9181–9186. https://www.jstor.org/stable/26531288
[3] vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/495434/95e763508e5400acbad1bc0b71386d98/1-8-4-785-c-data.pdf (m.w.N.) sowie https://www.daten-speicherung.de/index.php/studie-videoueberwachung-kaum-von-nutzen/
[4] ebd.
[5] ebd.
[6] vgl. https://mediendienst-integration.de/rassismus-und-antisemitismus/rassismus-in-deutschland/rassismus-in-der-polizei-und-racial-profiling/ (m.w.N.)
[7] vgl. https://time.com/collections/closers-2026/7353460/jennifer-eberhardt/
[8] vgl. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/verdacht-rechtsextremismus-polizei-100.html
[9] vgl. https://netzpolitik.org/2026/polizei-sachsen-beschlagnahmebeschluss-fuer-adenauer-bus-war-rechtswidrig/
[10] vgl. https://verfassungsblog.de/rechtstaat-in-gewahrsam/
[11] vgl. https://taz.de/Prozess-gegen-Polizisten/!5015145/ und https://www.stern.de/panorama/verbrechen/grassierende-polizeigewalt–die-geschichte-eines-opfers–8527760.html
[12] vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/taser-elektroschock-polizei-einsatz-nutzen-gefahren-faq-100.html#Kritik
[13] vgl. https://taz.de/Politik/!6144375/

Einfache Sprache

Die Polizei in Sachsen besser machen

Ein Vorschlag für mehr Sicherheit und weniger Gewalt

In Deutschland darf nur der Staat Gewalt anwenden. Das nennt man „Gewalt-Monopol“. Die Polizei führt das aus. Sie hat viele Rechte und darf in die Freiheit der Menschen eingreifen. Viele Menschen vertrauen der Polizei.

Aber es gibt Probleme:

  • Es gibt Berichte über Rassismus bei der Polizei.
  • Es gibt rechtsextreme Netzwerke in den Behörden.
  • Die Polizei wendet manchmal zu viel Gewalt an.
  • Die Polizei hält sich nicht immer an die Regeln des Rechts-Staates.

In Sachsen will die Regierung der Polizei immer mehr Waffen und Rechte geben. Aber dadurch wird Sachsen nicht sicherer. Besonders für Menschen, die ohnehin oft benachteiligt werden, ist die Polizei manchmal sogar eine Gefahr.

Gewalt darf nicht normal sein

Gewalt sollte bei der Polizei die absolute Ausnahme sein. In Sachsen sehen wir aber oft Gewalt: von kleinen Schubsereien bei Festnahmen über Schlagstöcke bei Demos bis hin zu Schüssen auf Menschen in psychischen Krisen.

Wir finden: Jede Gewalt durch die Polizei muss genau geprüft werden. Die Polizei muss lernen, Probleme ohne Gewalt zu lösen. Gewalt schafft keine Sicherheit. Gewalt zeigt eher, dass der Staat an anderer Stelle versagt hat.

Ein großes Problem ist der Rassismus. Viele Menschen mit Migrations-Hintergrund haben Angst vor der Polizei. Sie werden oft ohne Grund kontrolliert, nur weil sie anders aussehen. Das nennt man Racial Profiling. Auch Gebiete als „gefährliche Orte“ zu markieren, hilft nicht. Es führt nur dazu, dass dort mehr kontrolliert wird und Menschen sich schlechter fühlen.

Das fordern wir:

  • Eine unabhängige Untersuchung zu Rassismus bei der Polizei in Sachsen.
  • Ein Gesetz gegen Diskriminierung, damit können sich Opfer besser wehren.
  • Keine „gefährlichen Orte“ und keine Waffen-Verbots-Zonen mehr.
  • Regelmäßiges Training gegen Rassismus für alle Polizist*innen.

Außerdem gibt es zu viele Rechtsextreme bei der Polizei. Die Polizei ist oft wie ein „Männer-Club“: Es gibt fast nur weiße Männer in hohen Positionen. Das führt zu einer Kultur, in der Mitgefühl als Schwäche gilt.

Deshalb fordern wir:

  • Harte Strafen für Rechtsextreme bei der Polizei.
  • Mehr Frauen und mehr Menschen mit Migrations-Hintergrund bei der Polizei.
  • Pflicht-Trainings für Vielfalt und Respekt.

Fehler bei Einsätzen

Oft liest man in den Nachrichten über zu viel Polizeigewalt in Sachsen, zum Beispiel bei Demonstrationen in Leipzig oder Dresden. Die Polizei setzt dort zu oft Pfefferspray, Wasserwerfer oder Panzer-Fahrzeuge ein. Das macht die Lage oft schlimmer, anstatt sie zu beruhigen.

Das fordern wir:

  • Bessere Ausbildung: Polizist*innen müssen lernen, wie man Streit mit Worten schlichtet (De-Eskalation).
  • Weniger Wasserwerfer und Panzer bei Demos.
  • Verkauf der großen Panzer-Fahrzeuge (wie den „Survivor R“).

Auch bei Menschen in psychischen Krisen macht die Polizei oft Fehler. Polizist*innen sind nicht psychologisch ausgebildet. Wenn sie bewaffnet kommen, wird die Angst der Betroffenen oft noch größer. Hier sollten lieber Fachkräfte aus der Sozialarbeit helfen.

Mehr Kontrolle und Offenheit

Bisher ist die Polizei wie eine geschlossene, schwarze Kiste. Wenn Polizist*innen Fehler machen, ermittelt die Polizei meistens gegen sich selbst. Das funktioniert nicht gut. Verfahren werden oft einfach eingestellt, ohne das man nachvollziehen kann wie ermittelt wurde.

Das fordern wir:

  • Eigene Stellen für Beschwerden, die nicht zur Polizei gehören. Sie müssen unabhängig sein.
  • Bürger-Räte in den Städten und Landkreisen, die die Arbeit der Polizei prüfen.
  • Alle Zahlen und Berichte der Polizei müssen für die Bürger offen lesbar sein.

Sozialarbeit statt Aufrüstung

Die Regierung kauft der Polizei oft neue Technik, zum Beispiel Taser (Elektro-Schock-Waffen). Man sagt, sie seien weniger gefährlich als Pistolen. Das stimmt aber nicht. Taser können auch tödlich sein, besonders für kranke Menschen. Außerdem nutzen Polizist*innen Gewalt schneller, wenn sie einen Taser haben.

Wir wollen nicht mehr Geld für Waffen und Überwachung (wie KI-Software) ausgeben. Dieses Geld ist woanders besser eingesetzt.

Das fordern wir:

  • Mehr Geld für Sozialarbeit, Hilfe bei Armut, Sucht-Beratung und psychologische Hilfe.
  • Teams aus Sozialarbeitern und Psychologen, die bei Notrufen kommen – statt der Polizei.
  • Stopp für die Anschaffung von Militär-Ausrüstung und Überwachungs-Programmen.

Fazit

Die Polizei schützt momentan oft nur die Regeln derer, die sowieso schon Macht haben. Wir wollen eine Polizei, die wirklich für alle Menschen da ist. Echte Sicherheit entsteht nicht durch Schlagstöcke, sondern durch Hilfe, Kontrolle und den Schutz der Menschenwürde.


Begründung

Die aktuelle Regierung in Sachsen (CDU) setzt vor allem auf „Härte“. Sie will der Polizei immer mehr Rechte und schwerere Waffen geben. Ein neues Gesetz (das Polizeigesetz PVDG) soll das festlegen. Das Problem dabei:

  • Wissenschaftliche Studien zeigen: Wenn die Polizei wie eine Armee auftritt (mit gepanzerten Autos und Sturmgewehren), gibt es mehr Gewalt. Besonders Menschen mit dunkler Hautfarbe (PoC) sind davon betroffen.
  • Die Menschen bekommen Angst vor der Polizei, anstatt sich beschützt zu fühlen. Das zerstört das Vertrauen in unseren Staat.
  • Video-Überwachung hilft nicht: Kriminologen wissen, dass Kameras Verbrechen nicht verhindern. Die Täter gehen einfach dorthin, wo keine Kameras sind. Besonders bei Drogen-Problemen oder spontaner Gewalt nützen Kameras gar nichts.

Ein großes Problem ist der institutionelle Rassismus. Das bedeutet: In der Struktur der Polizei ist Rassismus fest verankert.

  • Racial Profiling: Polizisten kontrollieren Menschen oft nur wegen ihres Aussehens oder ihrer Herkunft. Das ist verboten, passiert aber trotzdem ständig.
  • Für viele Menschen bedeutet die Polizei deshalb keine Sicherheit, sondern Gefahr. Situationen eskalieren schneller, wenn Polizisten Vorurteile haben. Das kann sogar zu tödlichen Schüssen führen.
  • Sachsen weigert sich bisher, dieses Problem wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Wir fordern deshalb eine genaue Studie.

In Städten wie Leipzig gibt es Zonen, in denen die Polizei jeden ohne Grund kontrollieren darf.

  • Das trifft oft die Falschen: arme Menschen, linke Aktivisten oder Menschen in psychischen Krisen.
  • Die Polizei schützt hier nicht alle Menschen gleich, sondern markiert bestimmte Gruppen als „gefährlich“. Das passt nicht zu einer Demokratie. Diese Sonder-Zonen müssen abgeschafft werden.

Wir fordern ein Antidiskriminierungs-Gesetz. Wenn jemand von der Polizei schlecht oder ungerecht behandelt wird, muss er sich wehren können. Es soll Entschädigungen geben und Vereine sollen das Recht haben, gegen ungerechte Regeln zu klagen. Polizist*innen müssen verpflichtende Trainings machen, um ihre eigenen Vorurteile zu erkennen.

Bei der sächsischen Polizei gibt es zu viele rechtsextreme Vorfälle. Allein im Jahr 2024 gab es 30 Verdachtsfälle. Wenn Chefs von Polizeigewerkschaften sich mit der AfD treffen, ist das ein ganz falsches Zeichen. Es lässt rechtes Denken normal erscheinen. Wer gegen die Demokratie arbeitet oder lügt, um Kollegen zu decken, darf keine Uniform tragen. Wir fordern deswegen eine Null-Toleranz-Politik.

Bei Versammlungen (besonders von linken Gruppen) macht die Polizei oft Fehler.

  • Sie sperrt Menschen stundenlang ein (Kesselbildung). Das wurde von Gerichten oft als rechtswidrig (also verboten) erklärt.
  • Sie nutzt zu oft Pfefferspray und Gewalt, auch gegen Journalisten oder unbeteiligte Menschen.
  • Die Polizei hat zwei Panzer-Autos (Survivor R). Diese sind für den Krieg gebaut, nicht für eine Stadt. Wir fordern: Mindestens einer dieser Panzer muss verkauft werden. Das Geld soll lieber für friedliche Lösungen genutzt werden.

Bisher kontrolliert sich die Polizei meistens selbst. Das funktioniert nicht. Polizisten decken sich oft gegenseitig vor Gericht.

  • Wir brauchen unabhängige Stellen, die Fehlverhalten untersuchen. Diese Stellen dürfen nicht zum Innenministerium gehören.
  • Wir brauchen Bürger-Beiräte. Das sind Gruppen aus Bürgern und Experten, die der Polizei über die Schulter schauen und Fragen stellen dürfen.

Die Regierung will Taser (Elektro-Schock-Waffen) für alle Polizisten. Wir sagen Nein:

  • Gesundheitsgefahr: Taser können tödlich sein (z. B. bei Herzproblemen).
  • Hemmschwelle sinkt: Polizisten nutzen Gewalt mit einem Taser schneller, anstatt erst einmal zu reden.

Unsere Lösung: Wir wollen das Geld umverteilen. Statt Millionen für Panzer und Überwachung auszugeben, soll das Geld in die Sozialarbeit fließen.

  • Wir brauchen Hilfe für psychisch Kranke, Suchtberatung und Armutsbekämpfung.
  • In Notfällen sollen spezialisierte Krisen-Teams (Psychologen und Sozialarbeiter) kommen, nicht bewaffnete Polizisten. Das verhindert Gewalt und hilft den Menschen wirklich.

Da die Quellen nicht in einfacher Sprache verfügbar sind wurde an dieser Stelle darauf verzichtet die Quellen an den einzelnen Punkten der Begründung in einfacher Sprache einzufügen und es wird stattdessen auf die Quellen oben verwiesen.



← zurück